Laborguppy
Guten Tag Frau Bader, Mein Sohn wurde Oktober 2019 geboren und ich habe bis zum 3. Geburtstag Elternzeit beantragt. Allerdings fange ich ab dem 1. Geburtstag wieder in Teilzeit an. Nun gab es im Rahmen von Corona schon betriebsbedingte Kündigungen und ich habe erfahren, dass die Grundlage meines Jobs „weggebrochen“ ist. Kann mir in der Teilzeit/Elternzeit gekündigt werden? Bin promoviert und kann sicherlich auch andere Aufgaben im Unternehmen einnehmen. Hatte was gefunden, dass ich Kündigungsschutz bis zum Ende der Elternzeit habe. Gilt das auch für diese Situation? Wenn nicht, kann ich die übrige Elternzeit zum neuen Arbeitgeber mitnehmen oder bekomme ich diese nur auf Kulanz? Vielen Dank.
Hallo, nur mit Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamtes. Die Corona-Krise wird eine solche aber als Voraussetzung erfüllen. Beim neuen Ag (den Sie auch nur für die TZ in EZ haben könnten) müssten Sie mit Frist 7 Wo neue EZ beantragen. Liebe Grüße NB
Felica
Nur mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Auch dann wenn du innerhalb der EZ in TZ arbeitest. Aber evtl wäre es ein Vorteil mit dem AG zu sprechen ob du dir nicht in der EZ woanders eine TZ-Beschäftigung suchst. Wenn er nichts für dich hat. Sollte halt kein Konkurrent sein. Bis Oktober 2022 ist ja noch einiges an Zeit und bis dahin könnte sich die Situation bei deinem AG wieder entspannt haben. Euch beiden wäre damit geholfen.
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