Lovie
Hallo, Das Kind wurde 09/2017 geboren. Demnach gilt für den Vater doch die 8 Wochen Frist, elternzeit zu beantragen (bzw zu melden, der AG hat da ja auch beim Vater kein Mitspracherecht, oder?). Habe ich es richtig verstanden dass, wenn Mann jetzt die ez beantragt für in 8 Wochen, dass er dann ab sofort Kündigungsschutz hat?
Hallo, die Frist für die Inanspruchnahme ist 7 Wo, § 16 BEEG. Der Kü-Schutz ist 8 Wo, § 18 BEEG Liebe Grüße NB
Felica
Ja, wenn er die EZ vor dem 3ten Geburtstag beantragt und diese vorher beginnt. Nach dem 3ten Geburtstag muss die Meldung 14 Wochen vorher vorliegen. Schau mal hier rein: https://www.elternzeit.de/elternzeit-kuendigung-kuendigungsschutz/
Lovie
Also sagen wir, Antrag geht am 27.4. Raus, elternzeit beginnt dann ab 22.6., dann hat der Antragsteller ab 27.4. Kündigungsschutz.
Felica
Ja
Dojii
Denkt dran, es geht um den Zugang der Elternzeitanmeldung, nicht wann er losgeschickt wird. Die Anmeldung muss dem Arbeitgeber in der Frist nachweislich zugegangen sein.
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