Hallo Fr. Nicola Bader, Eine was wäre wenn Frage für Sie. Zur Vorgeschichte: Kurz vor meiner EZ wurde mein Bereich mit allen Rechten und Pflichten von einem neuen Inhaber übernommen. Meine dreijährige EZ endet demnächst. Ich stehe meinem AG danach wieder Vollzeit zur Verfügung. Mein AG (mehr als 1000MA) hat aber meine Abteilung 400km entfernt an den Hauptstandort verlagert. Eine Andere Abteilung mit 1-4MA existiert als einzigstes noch an meinem Standort. Hier könnte ich mir durchaus vorstellen zu arbeiten. (Gleichwertigkeit) Nun soll ich aus arbeitsbedingten Gründen aber freigestellt werden. (offenes Enddatum) Am ersten Arbeitstag nach der EZ soll ich meine betriebsbedingte Kündigung erhalten. Anschließend muss ich Kündigungsschutzklage einreichen. -> Abfindung Wärend der Kündigungsfrist erhalte ich weiterhin meinen Lohn unter Freistellung. Soweit wurde es mir vom Personalchef erklärt und ist mir klar. Was wäre aber wenn ich jetzt schwanger würde? Empfängnis vor dem Kündigungstermin und Einhaltung der 2Wochenfrist zur Anzeige der Schwangerschaft beim AG nach Erhalt der Kündigung vorausgesetzt. = Kündigungsschutz? 1. ABER: Ich wurde ja bereits vor der Befruchtung, allerdings in EZ, mündlich darüber informiert, dass mir eine Kündigung droht. Kann sich der AG darauf berufen? Oder zählt wirklich der schriftliche Erhalt der Kündigung? Ich habe bereits bei einem Betriebsrat (nicht von meinem AG) und einem Gewerkschaftsmitglied (kein Rechtsanwalt) angefragt die BEIDE! der Meinung sind: "Schwangere sind genauso kündbar wie jeder andere AN auch!" Wie kann das sein? Ich dachte das Mutterschutzgesetzt wäre hier eindeutig. ...Kündigung nur nach Genehmigung der Behörde in Ausnahmefällen... z.B. Betriebsschliessung: Aber der Betrieb existiert und stellt weiterhin ein, am Hauptstandort. z.B. Standortschliessung: Aber der Standort an dem ich beschäftigt war/bin existiert auch noch, allerdings nur noch mit wenigen MA. Dh. innerhalb der letzten drei Jahren wurde die Fluktration genutz aber für die noch existierende Abteilung schon noch MA eingestellt. Habe ich etwas übersehen? 2. Angenommen die Kündigung wäre wegen frisch bestehender SW nichtig. Könnte ich wärend der Schwangerschaft an den 400km entfernten Hauptstandort versetzt werden? Ist dies unzumutbar? Welche Grenze wäre zumutbar? Oder ist eine Änderungskündigung seitens AG nötig und diese somit wieder nichtig? Eine Versetzungsklausel enthält wie viele Arbeitsverträge auch mein Vertrag. 3. Angenommen die Kündigung wäre wegen frisch bestehender SW nichtig. Was passiert mit der Freistellung die er mir vor der Kündigung per E-Mail mitgeteilt hat? Ist die bindend oder kann er die zurückziehen? 4. Angenommen die Kündigung wäre wegen frisch bestehender SW nichtig. Könnte mir trotzdem eine Weiterbeschäftigung verwehrt bleiben, und als Abfindung enden? Das wäre fatal wegen Elterngeldberechnung. Fragen über Fragen. Da bin ich gespannt auf ihre Antworten! Freundliche Grüße Fr.V
Mitglied inaktiv - 09.04.2013, 23:23