Sicilia77
Hallo Frau Bader, Unser Sohn kam am 04.07.16 zur Welt .Nun möchte mein Mann die zwei Monate Elternzeit nehmen und zwar Juni und Juli 2017!! Da er seit Dezember 2016 eine neue Arbeitsstelle hat würde die Probezeit am 31.05.17 zu Ende gehen. Nun muss man ja nach Gesetz den Antrag 7 Wochen vorher dem Arbeitgeber vorlegen das wäre ja noch in der Probezeit !!! Besteht in dieser Zeit also nach Abgabe des Antrages Kündigungsschutz ?? Vielen Dank für Ihre Antwort Grüße Sicilia77
Hallo, Der Kündigungsschutz infolge der Elternzeit gilt auch während der Probezeit, er schützt aber nicht vor dem Auslaufen eines befristeten Arbeitsvertrages. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Ja, und zwar bis zu 8 Wochen vor Antritt der EZ. Falls Dein Mann EG nutzen will, sollte er aber darauf achten Lebensmonate zu nehmen, sprich wenn euer Kind am 4.7 geboren wurde müsste er EZ vom 04.06-03.08 nehmen damit er die Mindestvoraussetzungen für EG erfüllt.
Sicilia77
Gilt dieser Kündigungsschutz auch während der Probezeit ??
Sicilia77
Kann mir bitte die Frage noch jemand beantworten, Danke !!
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