Dezemberbaby2019
Hallo Frau Baader, ich beschäftige mich zwar gerne mit Gesetzestexten und Regelungen, aber alles was die Elternzeit und Elterngeld betrifft ist mir irgendwie zu wirr. Mein Kind ist im Dezember 2019 geboren. Meine Elternzeit geht bis Ende Januar 2021. (Die letzten beiden Monate Elterngeld Plus). Danach würde ich gerne in Teilzeit arbeiten, was mein derzeitiger Arbeitgeber mir aber schon während der Schwangerschaft mitgeteilt hat, nicht anbieten kann und wird. Ich werde mich also nach einem neuen Job umsehen müssen (was ja durch Corona Gott sei Dank vereinfacht wurde....nicht!...aber ich schweife ab). Ich bin der Meinung gelesen zu haben, dass eine beidseitige Kündigungsfrist von 3 Monaten während der Elternzeit besteht, bin ich da richtig informiert? Heißt das selbst wenn ich einen neuen Job finden würde, könnte ich den erst zum 1.3.21 antreten, weil erst ab 1.2. wieder meine "normale" Kündigungsfrist eintritt? Was aber würde ich dann im Februar machen? Könnte man im Falle vin beidseitigem Einverständnisses den Vertrag auch früher kündigen? Dh noch während meiner Elternzeit? Ein anderes Thema: wenn ich die Möglichkeit hätte während meiner ElterngeldPlus Monate woanders auf 450 Euro oder Teilzeit Basis zi arbeiten und mein derzeitiger Arbeitgeber würde nicht zustimmen, kann ich mich so einfach dennoch darüber hinwegsetzen? ZB wenn eine weitere Beschäftigung bei dem anderen Unternehmen in den Raum gestellt wird? Klar könnte und würde dies eine Kündigung veranlassen, aber im Endeffekt kann und möchte ich ja sowieso nicht wieder in Vollzeit einsteigen. Wissen Sie einen Rat, einen Kniff, wie ich das am besten "wurschteln" könnte, ohne dass ich mir Feinde schaffe? Ich scheue mich natürlich nicht das Gespräch mit meinem aktuellen Arbeitgeber zu suchen. Besten Dank bereits im Voraus und viele Grüße!
Hallo, 1. Sie können in der EZ mit der vertraglichen /gesetzlichen Frist kündigen, zum Ende des Vertrages mit einer Frist von 3 Mo. 2. Sinnvoller als die Kündigung ist es, in der EZ mit Zustimmung des AG woanders zu arbeiten. Liebe Grüße NB
Dezemberbaby2019
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Felica
Besser wären 2 Jahre EZ gewesen. Vor allen wenn du von Anfang an vor hattest nach dem EG in TZ zu arbeiten. Aber gut, ist gelaufen. Ohne Zustimmung des AG kannst du nun die EZ nicht mehr verlängern. Die 3 Monate EZ beziehen sich auf eine Kündigung von Dir auf den Tag genau an dem deine EZ endet. Dein AG kann die frühestens am ersten Tag nach der EZ kündigen und muss dann die Kündigungsfrist einhalten. Kündigst du zu einem anderen Datum, ob in der EZ oder danach, gelten deine vertraglichen Fristen. Dein AG kann dir halt kündigen wenn du ohne seine Zustimmung woanders arbeitest. Muss aber glaube ich vorher erst abmahnen.
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