Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung während Elternzeit

Frage: Kündigung während Elternzeit

Klars

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Hallo :) Ich weiß nicht ob ich hier richtig bin aber ich Versuchs einfach mal :) Und zwar bezieht sich meine Frage auf die elternzeit. Ich arbeite als Erzieherin und habe bereits eine MÜNDLICHE Kündigung zum Jahr 2020 ausgesprochen weil ich dann in einer anderen Einrichtung anfangen werde. Jetzt bin ich allerdings schwanger und habe bedenken, dass ich während meiner Elternzeit vom AG gekündigt werden könnte, da ich ja bereits eine Kündigung angekündigt habe. Wie schaut’s da rechtlich aus? Wenn ich eine Elternzeit von 1 oder 2 Jahre angebe, bekomme ich dann anteilig weiterhin Geld und kann nach meiner Elternzeit bedenkenlos Kündigung (mit Kündigungsfrist) um in der anderen Einrichtung zu arbeiten? Liebe Grüße und Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie gehen in die EZ und kündigen dann schriftlich. Er kann nicht kündigen wegen besonderem Kündigungsschutz Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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In der ez kann er dich nicht kündigen. Aber in der neuen Einrichtung kannst du ohne schriftliche Kündigung auch nicht arbeiten. Was du mit dem Geld meinst, verstehe ich nicht. Hast du jetzt aktuell ez?


drosera

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Hallo, so richtig klar wird jetzt nicht, was du willst. Du hast einen Arbeitsvertrag bei einer anderen Einrichtung unterschrieben (AG2) und hast AG1 gesagt, dass du wechseln wirst? Du bist schwanger und gehst wann in Mutterschutz? Dein Plan ist es, nun doch beim AG1 zu bleiben und dort Mutterschutz und Elternzeit zu nehmen? Du hast nun Kündigungsschutz durch Schwangerschaft, dann Mutterschutz und dann in der Elternzeit. wenn du nun bei AG1 bleiben willst, musst du natürlich bei AG2 schriftlich(!) kündigen. Du kannst in der Elternzeit vorübergehend Elterngeld beziehen. Wenn du nicht weißt, wie lange du Elternzeit nehmen willst, dann nimm 2 Jahre - du kannst dann bei Bedarf ohne Zustimmung des AG verlängern.


cube

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Also grundsätzlich hast du noch deinen Arbeitsvertrag und die mündliche Ankündigung der Kündigung noch nicht schriftlich bestätigt. Und auch dein AG wohl bisher nicht. Teilst du nun die ssw mit, hast du Kündigungsschutz und kannst bei deinem jetzigen AG auch die EZ einreichen. Und bekommst natürlich auch EG, so wie du es beantragst. Das hat eh nicht mit deinem AG zu tun, das zahlt ja die Elterngeldkasse. Sollte dein AG auf Basis deiner mündlichen Kündigung diese aber schon schriftlich bestätigt haben, dann gilt sie! Was ich aber davon ab aber auch nicht verstehe: du hast noch keinen neuen Vertrag unterschrieben, kündigst aber schon mal an, in 2020 kündigen zu werden. Und du gehst davon aus, dass dein neuer AG dir jetzt diese Stelle 1-2 Jahre lang freihält? Vielleicht kennst du den AG ja persönlich und deswegen ist das so - aber normalerweise wird der sich ja wohl eher nach einem neuen MA umschauen, wenn du ihm jetzt mitteilst, dass du doch nicht in 2020 anfängst.


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