Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, meine Elternzeit endet zwar erst in 5 Monaten, allerdings habe ich vor 2 Tagen (zuerst mal eine mündliche) Kündigung bekommen. Das war nicht unbedingt voraus zu sehen das es mich erwischt und ich bin deswegen auch sehr geschockt, vorallem, weil dies auch mein letzter Arbeitstag damit war. 1. Ist das eigentlich rechtens, daß in der Elternzeit gekündigt wird? 2. Hat man nicht immer prinzipiell eine Künd.Frist von 4 Wochen? Ich arbeitete in einer Arztpraxis und wir waren (mit mir) 4 mitarbeiterinnen (2 Teilzeit, 2 Vollzeit). Nun war es leider schon sehr lange vorauszusehen, daß irgendwer gekündigt wird. Aber das es gerade mich erwischt hätte ich nicht gedacht (bin von allen am Längsten da (11 Jahre!) und war bis zur Elternzeit die einzigste Vollzeitkraft. 3. Wir läuft das jetzt eigenltich weiter? Kann ich zum AA gehen oder nutzt das nichts, da ich nur auch 400 Euro Basis gearbeitet habe? 4. Bin ich jetzt nich KK-versichert? Sorry, wenn ich etwas durcheinander geschrieben habe. Ich fass es einfach noch nicht! LG und vielen Dank im Voraus Tanja
Hallo, eine mdl. Kü., zumal in der EZ (da bedarf es der Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamtes) ist unzuläsig. Die FRist beträgt mind. 4 Wo. (lesen Sie mal § 622 BGB). Wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt und vor Ablauf von 3 Wo.an einen Kollegen von mir. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallöle... also so weit ich weiß, kann einem während der EZ nicht gekündigt werden... d.h. DU schreibst MInijob Basis und dann den ganzen Tag gearbeitet? oder hast Du während der EZ auf Minijob Basis bei dem AG gearbeitet.... und Dein VZ Job steht noch nach der EZ? Das blick ich nicht... Ansonsten wenn nur Minijob dann gab es doch vorher schon keine KRankenversicherung oder? Arbeitssuchend kann man sich immer melden, nur auf Minijob Basis bekommt man kein ALG.... allerdings würde ich da trotzdem nachfragen, denn wenn man vor der EZ noch VZ arbeiten war und dieser Job nun auch futsch wäre, hat man evtl noch Ansprüche darauf... Allerdings bekommt man nur ALG wenn man den Arbeitsmarkt auch zu VErfügugn stehen kann.... Muß teilweise auch nachgewiesen werde. Viel Glück Peeka
Mitglied inaktiv
Hallo! Meines Wissens darf man während der Elternzeit praktisch nur gekündigt werden, wenn der Arbeitgeber zumacht. Selbst wenn, dann wärst du während der Elternzeit noch bei deiner alten gesetzlichen Krankenkasse versichert. Mein "Mann" hat durch 2 Jahre Elternzeit auch wieder einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben, das war allerdings schon 2005. Das würdest du aber nur bekommen können, wenn dein Kind dann in einer Einrichtung ist, denn du musst dem Arbeitsmarkt ja auch zur Verfügung stehen können. Wegen der Rechtmäßigkeit der Kündígung kannst du dich an dein zuständiges Arbeitsgericht wenden, die müssen dich kostenlos beraten. Und nimm dein Kind mit, dann musst du nicht so lang warten, und die Sachbearbeiter sind auch viel freundlicher dann. Gruß Kernchen
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