Mitglied inaktiv
Meine Elternzeit endet am 25.06.05. Mein Arbeitgeber hat mir bereits jetzt die Kündigung zum 30.09.05 zugeschickt. Er hält sich also an die Kündigungsfrist nach der Elternzeit. Aber er meint auch, dass wenn ich klagen möchte die Frist von 3 Wochen bereits jetzt läuft. Ist das rechtens? Muss ich mich bereits jetzt entscheiden, ob ich eine Kündigungsschutzklage einreichen möchte, obwohl ich noch in der Elternzeit bin?
Hallo, der Ag hat recht und unrecht. Unrecht, weil er die Kü im EZ geschickt hat. Recht, wenn er sagt, dass man sich dagegen nur mit einer Klage schützen kann! Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Also für eine Kündigung während der Elternzeit (also wenn sie Dir innerh. der EZ zugeht) muß er die Zustimmung der Aufsichtsbehörde haben. Sonst ist sie ungültig und als solche würde ich sie auch schriftlich zurückweisen. AFAIK kann er Dir frühestens am ersten Tag deiner Arbeit die Kündigung geben, wenn er keine Zustimmung von der Aufsichtsbehörde hat. Warum will er denn unnötigen Kosten einer Künsigungsschutzklage provizieren? Hat er zuviel Kohle? Viele Grüße Désirée
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