Tischdeck
Hallo zusammen Mein Mann hat die beiden Partnermonate beantragt und dabei dem AG mitgeteilt, dass er danach nicht mehr kommt bzw den AG wechselt. Der AG hat ihn jetzt freitgestellt bis zur Geburt, danach ist ja normal EZ. Jetzt geht es darum, wie die Kündigung aussehen soll..... Man kann ja eig. nur zum 15. oder 31. kündigen. Was machen wir, wenn das Kind am 20. kommt? A) kann der neue AG meinen Mann bereits ab 15. einstellen? B) kann mein Mann beim alten AG bleiben bis 31. ohne dass dem AG Kosten entstehen, zB. dass dieser keinen Lohn bezahlt? Welche Möglichkeiten gibt es noch? Vielen Dank vorab!!
Hallo, der Vertrag darf frühens enden, wenn das Kind 2 LM alt ist. Wenn es also am 20 geb. wird, darf der Vertrag erst am 30. enden. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Sorry aber das war dämlich von deinem Mann.... Zum Ende der EZ hat er 3 Monate Kündigungszeit - völlig egal was im Vertrag steht. Innerhalb der EZ kann er laufend kündigen - zu jedem beliebigen Zeitpunkt. ABER, ab dem tag wo die Kündigung in Kraft tritt endet auch die EZ, dein Mann ist dann einfach arbeitslos ohne Ansprüche der EG bekommt. Blöde nur das er wegen Eigenkündigung auch noch eine Sperre beim Arbeitsamt bekommt.Was das Problem aufwirft, wie will er sich krankenversichern wenn das EG durch ist? Und von welchem Geld wollt ihr dann leben. Zumal es sein kann das er wegen der Freistellung auch noch Probleme mit dem Verdienst bekommt oder läuft das über Urlaubstage? Weit sinniger wäre es gewesen sich erst was neues zu suchen, dann entsprechend zu kündigen. Scheint ja nicht so zu sein wenn nicht mal klar ist wann der neue AG ihn einstellen kann. Wobei sich auch die Frage stellt, was hat der Geburtstag eures Kindes damit zu tun? Er kann doch mit dem neuen AG entsprechend verhandeln das er erst die beiden EG-Monate abschließt. Oder man würde gleich bei der Planung das so machen das man ein Sicherheitspolster mit einbaut und ein paar Tage EZ beim alten AG nimmt OHNE EG-Bezug um so auf einen glatten Kalendermonat zu kommen. IMO hättet ihr besser getan euch ERST kundig zu machen statt jetzt diese "wie kann ich das bestes daraus machen"- Situation.
Tischdeck
Vielen Dank für Deine Sorgen bzgl unseres Lebensunterhaltes. Ich lach mich echt tot. Auch die Nettigkeit an meinen Mann, Danke! Nochmal die Frage an Leute ohne Neurose. Kann man während der Elternzeit den Arbeitgeber wechseln? Also die EZ geht bis 20.04. und er kündigt zum 15.04. und unterschreibt ab 15.04. beim neuen AG? Vielen Dank vorab an alle
Mitglied inaktiv
Nein, auch wenn du es nicht lesen willst. Wenn er zum 15ten kündigt, endet die EZ am 15ten und nicht am 20ten. Selbst dann wenn er anfangs mal EZ bis zum 20ten beantragt hat. Ohne AG keine EZ. Jetzt verstanden wo das Problem ist? Und er kann auch nicht am, 15ten woanders dann einen Job wieder anfangen, wenn er bis zum 20ten EG bekommt, außer der neue AG stimmt zu das er dort dann auch noch bis zum 20ten EZ nimmt - das muss er aber neu verhandeln. Weil der neue AG ist nicht daran gebunden was dein mann mal irgendwann beim alten beantragt hat. Arbeitet er vor Vollendung des zweiten EG-Monats bei irgendeinem AG mehr wie 30 Std die Woche, darf er ALLES EG zurückzahlen weil zu Unrecht bezogen. Wenn das Kind am 20.02 geboren wurde, MUSS er mindestens um vollen Anspruch auf EG zu haben vom 20.02-19.04 in EZ sein bzw darf auf KEINEN Fall mehr wie 30 Std die Woche arbeiten. Kündigt er zudem zum letzten Tag der EZ, muss er dieses 3 Monate VORHER tun - egal was im Vertrag ansonsten steht weil Sonderkündigungsrecht.heißt selbst wenn wäre er damit jetzt zu spät wohl dran....
Tischdeck
Hallo Frau Bader Vielen Dank für Ihre Antwort. Er könnte auch am 20.04. einen Auflösungsvertrag mit seinem aktuellen AG machen und dann gleich beim neuen AG anfangen? So lese ich das zumindest. Letztmalig vielen Dank:-)
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