Moe1990
Hallo, guten Tag. Ich habe bei .einem jetzigen Arbeitgeber Elternzeit beantragt bis 31.12.20. Ich erhalte Elterngeld bis 20.11.20, da mein Sohn am 21.11.19 geboren ist. Ich möchte allerdings kündigen, sodass ich am 1.12.20 eine neue Arbeitsstelle woanders antreten kann. In meinem Vertrag sind folgende Kündigungsfristen gegeben : 6 Wochen Kündigung, jeweils zum Quartalsende...würde für mich sehr passen, da ich ja ab 01.12.20 ne neue Arbeit hätte und ich zum 30.09.20 kündigen würde. Und im Dezember neue Arbwit antrete.. Jetzt meine Frage : Wie muss ich kündigen ? So wie es Vertraglich geregelt ist mit den 6 Wochen ? Oder 3 Monate wie ich im Internet gelesen habe gegen Ende der Elternzeit? Denn dann habe ich das Problem sas ich erst Januar 2021 woanders anfangen kann!! Ich will auf alle Fälle im Dezember wo neu anfangen...kann ich nun so kündigen, wie es um Vertrag steht ? Mit den 6 Wochen? Und muss ich das der Elterngeldstelle melden ? Liebe Grüße
Hallo, wenn Sie während der Elternzeit kündigen gelten die vertraglichen Kündigungsfristen. Liebe Grüße NB
Felica
Die vertragliche. Die 3 monate würden gelten wenn auf dem 21.12.20 genau gekündigt wird. Allerdings endet der EG-Bezug erst am 21.12.2020. Da EG im voraus bezahlt wird. Wird dann also zum erlischen des letzten Monats EG führen wenn vor dem 21.12 in VZ gearbeitet wird. Bei TZ wird das EG entsprechend gekürzt. Besser wenn wirklich im Dezember gearbeitet werden soll in EG plus wsndem und nur TZ.
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