Sehr geehrte Frau Bader, habe mit großem Interesse Ihr Forum gelesen. Welcher Zeitpunkt ist für die Berechnung des Urlaubanspruchs maßgebend (Schwangerschaftstermin/6 Wochen vorher/ 8 Wochen danach)? Gilt auch für werdende Väter der Mutterschaftsschutz?
Mitglied inaktiv - 06.03.2001, 11:03