Motte1992
Liebe Frau Bader, ich bräuchte Ihre Hilfe. ich befinde mich noch 1 Jahr in Elternzeit und wurde von meinem Minijob-Arbeitgeber gebeten meinen Vertrag zu kündigen, da dieser das Unternehmen auflösen möchte. Da ich aktuell unkündbar bin, müsste die Kündigung von mir aus gehen. Meine Frage, was entstehen mir hier für Nachteile außer dass ich den Minijob verliere? Muss in diesem Fall die Kündigungsfrist (1 Monat) beachtet werden? Falls ja würde mir während der Elternzeit ein Minijob-Gehalt zustehen. Ist dies richtig? Vielen Dank für Ihre Hilfe
Hallo, seine Aufgabe. Er muss zum Gewerbeaufsichtsamt, dann geht die Kündigung auch in der EZ. Sie fangen sich sonst evtl. eine Sperre bei der Agentur f Arbeit ein. Liebe Grüße NB
mellomania
ich würde gar nix kündigen. ER Muss dich kündigen. du riskierst sonst eine sperre vom Arbeitsamt wenn du Alg benötigst. er muss dich solagen bezahlen bis ER kündigt. daher würde ich an deiner stelle gar nix machen. er muss die kündigung erst abklären mit der aufsichtsbehörde. bist du sicher dass er zumacht und dich nich nur loswerden möchte? nene
KielSprotte
Als Minijobberin hast du kein Anrecht auf ALG, somit kann es keine Sperre geben!
mellomania
als arbeitslose person an sich aber schon oder versteh ich was falsch? oder andre unterstützung? danke für die info
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