Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung meiner Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigung meiner Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit

nachbarstochter

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Hallo Frau Bader, ich habe zur Geburt meines Kindes 3 Jahre Elternzeit beantragt.Diese läuft demnach noch bis März 2015. Mein befristeter Vollzeitarbeitsvertrag ist bereits in der Elternzeit iim vergangenen Sommer ausgelaufen und der Arbeitgeber hat mir einen unbefristeten Teilzeitvertrag gegeben. Nun sind wir in den ersten 12 Monaten der Elternzeit, in der ich voll zuhause war umgezogen und der Arbeitsweg beträgt nun 50 km und ich fahre pro Strecke teilweise bis zu 1,5 Stunden. Ich hab das jetzt knapp ein halbes Jahr so versucht - möchte das Arbeitsverhältnis jetzt aber gern kündigen, da es mit Kleinkind nicht kompatibel ist. Wie stehe ich nun rein rechtlich dar? Kann ich problemlos zurück in die Elternzeit gehen und bin damit dann auch kranken- und sozialversichert? Oder muss ich mich beim Arbeitsamt melden und kann dann ALG 1 beziehen? Mein Kind ist 45 Std in der Kita untergebracht. Welches Gehalt würde für das ALG 1 angerechnet - auch das in der Teilzeitbeschäftigung oder das noch vor der Elternzeit (zuvor habe ich viele Jahre durchgearbeitet - demnach hätte ich Anspruch auf ALG 1). Und noch eine letzte Frage, die sie mir vielleicht auch beantworten können: würde ich von der Sperre beim Arbeitsamt befreit, wenn ich belegen kann, dass ich ein viel zu hohes Fahrtaufkommen gegenüber meinen Arbeitsstunden habe und somit die Entfernung zum Arbeitgeber unzumutbar ist? (vertraglich festgelegt sind täglich 4 Arbeitsstunden - demgegenüber stehen 2-3 Stunden Fahrtzeit!) Vielen Dank.


SumSum076

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Zunächst mal sind 50 km durchaus im Rahmen - leider! Hast du deinen Teilzeitvertrag denn in Elternzeit? Oder denkt dein AG, du hattest wärend des Vollzeitvertrages EZ und bist jetzt ganz normal TZ angestellt? Wärst du noch in Elternzeit und hättest Teilzeit in Elternzeit, dann könntest du problemlos zurück in die Elternzeit. Und dir in der Zeit einen neuen Job suchen. Kündigst du, kannst du ALG1 bekommen, aber nur für die Stunden, die du für eine Arbeitsstelle zur Verfügung stündest. Schlecht ist da natürlich, wenn du eine 20-Std-Stelle gekündigt hast, während dein Kind für 45 Std im Kiga untergebracht war, weil dir die Arbeitsstunden zuviel waren. Die Forderung: "20 Std-Stelle, aber bitte nur in der Nähe" geht da leider nicht. Da musst du mit deinen Stunden, für die du von der ARGE ALG1 haben möchtest, runter gehen. Wie wäre es denn, bei den vielen Stunden, die das Kind in der Kita ist, wenn du 2-3 Tage voll arbeiten gehst? Dann hast du die Fahrtzeit nicht jeden Tag. Gruß Sabine


Mitglied inaktiv

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Achtung auch wegen KiTa. Bei uns würdest du mit einem 20 Std-Job keine 45 Std-Betreuung genehmigt bekommen. Wir haben aktuell das Problem hier. Lebensgefährte bekommt keine Verlängerung des Vollzeitvertrages, ich bin mit 25-30 Std in Elternteilzeit. Jetzt sagt JA, gezahlt wird ab Beginn Arbeitslosigkeit des Vaters nur noch 20-25 Std bei der Tagesmutter (bei KiTa wäre es das gleiche), da er dann ja daheim ist. Falls mehr bedarf an betreuung besteht, müssen wir das aus eigener Tasche zahlen.


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