lily80
Guten Abend Frau Bader, ich bin jetzt noch bis 14.8. in Elternzeit und würde gerne zum Ende der Elternzeit kündigen. Laut Tarifvertrag habe ich 3 Monate Kündigungsfrist zum Schluss eines Kalendervierteljahres. In der Schwangerschaft habe ich mit meinem AG abgesprochen, dass ich nach der Elternzeit noch meinen Resturlaub von 20 Tagen nehmen kann. Müsste ich nun zu Mitte Mai jetzt kündigen oder könnte ich auch noch 1 Monat später kündigen und die Frist würde sich nur nach hinten verschieben? Also wenn ich jetzt Mitte Juni kündige, zieht sich das Arbeitsverhältnis bis Mitte September? Oder verlängert sich dann alles bis zum Ende des nächsten Quartals weil ich die Frist nicht gewahrt habe? Weil meine Elternzeit ja nur bis 14.8. geht. Ich hoffe, Sie verstehen, was ich meine. lily80
Hallo, wenn SIe taggenau zum Ende der EZ gehen wollen, ist die 3-Mo-Frist lex spezialis. Ansonsten gilt die vertragliche Frist Liebe Grüße NB
Felica
Wenn du zum 14.08 kündigst, gilt die vertragliche Vereinbarung nicht. Zum EZ- Ende gibt es ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Man muss aber 3 Monate vorher kündigen, dann genau auf das EZ-Ende hin.
lily80
Hallo Felica, danke für deine Antwort. Also bleibt es im Prinzip aber bei den 3 Monaten Kündigungsfrist, weil ich zum Elternzeitende kündigen möchte? Verstehe ich das richtig? Und was ist mit meinem Urlaub, den ich danach noch nehme? Zählt der nicht? Sodass ich eventuell 1 Monat später kündigen könnte?
lily80
Noch einmal an Frau Bader: Ich würde halt gerne wissen, was jetzt Vorrang hat: In meinem Arbeitsvertrag ist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Schluss des Kalendervierteljahres angegeben aber da steht nicht bei, für WEN die gilt. Ob für AG oder AN oder beide....... Oder gilt für den AN dann nur die gesetzliche Kündigungsfrist von 1 Monat? Ich hoffe, Sie können mich aufklären. lily80
Mitglied inaktiv
Wenn zum letzten Tag deiner ez kündigst, bekommst du die Urlaubstage ausbezahlt. Die gehen nicht verloren
malini
Zitat: "Ich würde halt gerne wissen, was jetzt Vorrang hat: In meinem Arbeitsvertrag ist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Schluss des Kalendervierteljahres angegeben aber da steht nicht bei, für WEN die gilt. Ob für AG oder AN oder beide." Du musst die Frist einhalten, sobald du NICHT zum Elternzeitende kündigst. Entweder du kündigt im Juni zu Ende September und arbeitest noch die Tage, die du mit Urlaub nicht abdecken kannst oder du kündigt bis 14.5. zum 14.8. und lässt dir den Urlaub auszahlen.
malini
Zitat: "Ich würde halt gerne wissen, was jetzt Vorrang hat: In meinem Arbeitsvertrag ist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Schluss des Kalendervierteljahres angegeben aber da steht nicht bei, für WEN die gilt. Ob für AG oder AN oder beide." Du musst die Frist einhalten, sobald du NICHT zum Elternzeitende kündigst. Entweder du kündigt im Juni zu Ende September und arbeitest noch die Tage, die du mit Urlaub nicht abdecken kannst oder du kündigt bis 14.5. zum 14.8. und lässt dir den Urlaub auszahlen.
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