Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

KÜNDIGUNG IN Elternzeit?

Frage: KÜNDIGUNG IN Elternzeit?

LÖWENMAMA112

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HALLO FRAU Bader, mein Kind kam am 1.12.17 zur Welt. Elternzeit hab ich bis 31.01.2019. Allerdings würde ich gern kündigen. Den Bescheid ob ich die neue Stelle die am 28.1.19 losgeht, geht ab 12.11.18 raus. NUN habe ich eine 2monatige Kündigungsfrist....würde aber ungern kündigen ohne eine Zusage für die neue Stelle zu haben. Kann man die Elternzeit um 4 Tage verkürzen und dann am 27.November zum 28.Januar kündigen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Kündigungsfrist zum Ende der EZ ist 3 Mo. Ein Recht zum Verkürzen haben Sie nicht. Mit dem alten Ag reden ist blöd, falls es nicht klappt. Vllt. einfach die Kündigungsfrist nicht einhalten. Liebe Grüße NB


Dojii

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Um die damals angemeldete Elternzeit zu verkürzen brauchst du die Zustimmung deines Arbeitgebers. Ein Recht auf Verkürzung hast du nicht.


Felica

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Ist die neue Stelle in TZ? Heißt du wirst dort nicht mehr wie 30 Std die Woche arbeiten? Dann hol dir das OK von deinem jetzigen AG das du bei dem anderen AG im Rahmen der EZ arbeiten darfst und versuch die EZ zu verlängern.Kann der AG ablehnen, weil du weniger wie 2 Jahre EZ gemeldet hast, aber einen Versuch ist es wert. Davon ab, mittels Aufhebungsvertrag kann man immer kürzere Fristen nutzen, wenn ihr euch beide einig seit eine Lösung.


LÖWENMAMA112

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Nein es ist keine Teilzeitstelle, es ist eher eine Art Ausbildung die 18 Monate geht für einen ganz anderen Beruf. Der Start ist nur dann der der 28.1


Felica

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Problem ist, du musst sicherlich zum Monatsende kündigen. Bei dir ist EZ-Ende und Monatsletzter aber der gleiche Tag. Also mit dem AG reden und um einen Aufhebungsvertrag bitten. Der wird ja sicherlich wenig Interesse an einer Angestellten haben die nur widerwillig noch bleibt bis die Kündigung durch ist. bedenke, zum EZ-Ende gilt nicht deine vertragliche Kündigungsfrist sondern die gesetzlich längere von 3 Monaten. Bei dir richtig doof.


LÖWENMAMA112

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Besteht denn eventuell die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung, da mir 2017 3 Monate erst nach darauf Ansprechen meine Rentenversicherung bezahlt wurde und ausserdem musste ich in meinen Arbeitsvertrag unterschreiben, dass ich nicht den Bestimmungen des Mutterschutzgesetz, schwerbehindertengesetz, das ich nicht chronisch krank bin und keine ansteckenden Krankheiten habe und keine gesundheitlichen Mängel habe unterschreiben. Ist der Arbeitsvertrag dann nicht sowieso ungültig?


mellomania

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zum einen: einen arbeitsvertrag den du unterschrieben hast, nach so langer zeit als ungültig deklarieren zu lassen finde ich etwas dreist sagen wir mal und zum zweiten solltest du diese frage neu stellen. frau bader liest nicht zurück


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