Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung in Elternzeit

Frage: Kündigung in Elternzeit

Mara1904

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Hallo Frau Bader, Ich bin seit einem Jahr in Elternzeit. Meine Elternzeit endet am 20. September diesen Jahres. Ich möchte jetzt gerne zum 30. September kündigen, da wir in eine andere Stadt ziehen. Ich möchte natürlich die verbleibenden zehn Tage nicht mehr arbeiten gehen und mich ab 1. Oktober in der neuen Stadt arbeitslos melden. Wie stelle ich das am besten an?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können zum Ende der Elternzeit, also zum 20. September kündigen. Fraglich ist aber, ob Sie für diese zehn Tagen Arbeitslosengeld bekommen werden. ob sie nach dem Umzug gesperrt werden, hängt davon ab, warum sie umgezogen sind. Wenn Ihr Mann zum Beispiel eine neue Tätigkeit in der neuen Stadt hat, werden Sie nicht gesperrt. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Du kannst exakt zum 20.09. kündigen. 3 Monate eher ist da die Frist zum Elternzeitende. Wie weit ist die neue Stadt weg ? Du wirst ggf. mit einer Sperre rechnen müssen beim ALG1. Alternativ wäre es besser die Elternzeit zu verlängern, wenn Dein AG dem zustimmt. So hast Du mehr Sicherheit und kannst auch Teilzeit IN Elternzeit woanders arbeiten, oder auch ALG1 in Elternzeit bekommen.


Mara1904

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Die neue Stadt ist 300 km entfernt und das mit der Sperre erübrigt sich wegen der Familienzusammenführung. Ich habe sonst eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende, hebelt die andere Frist meine aus?


Mitglied inaktiv

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Ja, aber nur wenn Du genau zum Elternzeitende auch kündigst. LG Lilly


Mitglied inaktiv

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Also ich meine in Bezug darauf dass Du nicht zu einem Termin NACH deiner Elternzeit mit dieser Sonderkündigung kündigen kannst. LG Lilly


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