Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung in Elternzeit

Frage: Kündigung in Elternzeit

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Liebe Frau Bader, ich bin derzeit in Elternzeit, und als ich schwanger wurde, haben mein Chef und ich das Arbeitsverhältnis einvernehmlich auf einen Minijob "herabgestuft". Dazu wurde schriftlich festgehalten, dass ich die Dauer meiner Elternzeit nach meinen persönlichen Bedürfnissen gestalten könne, also es gibt kein festgesetztes Ende. Nun habe ich eine neue Festanstellung gefunden, die ich auch schnellstmöglich antreten soll und will. Kann ich also fristlos kündigen? Was würde da schlimmstenfalls auf mich zukommen? Eine Elternzeitvertretung hat mein Chef nicht eingestellt, es wäre also in der Organisation des Betriebes nichts zu ändern aufgrund der Kündigung... Ich habe gerade so den Gedanken, dass es meinem Chef ja egal sein müsste, ob ich noch 3 oder 6 oder wieviel Monate auch immer meine Elternzeit weiterführe oder ob ich in der Zwischenzeit schon wieder woanders arbeiten gehe. Ich will es nur ordentlich geregelt haben und einfach vorher kündigen, aber ich möchte auch nicht, dass er mir sagt, ich müsse die Dreimonatsfrist einhalten... obwohl er davon gar nichts hat... Oder kann ich den neuen Job antreten, auch wenn die Kündigungsfrist noch läuft? Ich hoffe, Sie verstehen mein "Problem" - und ich bedanke mich vielmals im voraus!!! LG Mutzl


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können n der EZ mit der vertraglichen / gesetzlichen (§ 622 BGB) Frist kündigen. Liebe Grüsse, NB


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