Mitglied inaktiv
Hallo! Ich habe direkt nach der Geburt meines Sohnes(Nov.2002)Elternzeit für 3 Jahre eingereicht. Letzte Woche rief ich bei meinem Arbeitgeber an um mit ihm über die Arbeitsfortsetzung zu reden. Leider wurde ich am Telefon vertröstet. Anfang dieser Woche erhielt ich einen Brief von der Firma, in dem stand, dass mein Arbeitsplatz nach 2 Jahren ersatzlos gestrichen worden sei, weil ich mich nicht nochmal gemeldet hätte wegen dem 3. Jahr. Allerdings war ich davon ausgegangen, dass es reicht, wenn man direkt für 3 Jahre beantragt. Was kann ich tun? Kann ich Abfindung einklagen? Wenn ja, wieviel? Ich bin seit Februar 1995 bei dieser Firma. Gruß Silke
Hallo, so geht das nicht. Sie haben sich zum einen korrekt verhalten und haben zum anderen Kündigungsschutz. Wenden Sie sich SOFORT an das Gewerbeaufsichtsamt u an einen Anwalt! Gruß, NB
Mitglied inaktiv
hallo, sorry, aber du bist doch noch bis ende oktober 2005 in elternzeit. du hast doch 3 jahre beantragt, warum sollstest du dich denn wegen dem 3.ten jahr melden, wenn du doch von vornherein bescheid gesagt hast? nicole
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