Mitglied inaktiv
Guten Tag, aufgrund der beruflichen Veränderung meines Partners bin kurz vor der Geburt meines Sohnes im September 2010 von Berlin nach Hamburg umgezogen. Ich habe für 1 Jahr Elternzeit und -geld beantragt. Kann ich meine alte Stelle schon in der Elternzeit kündigen und mich in Hamburg arbeitssuchend melden oder verliere ich dann meinen Elterngeldanspruch? Gilt in der Elternzeit die normale Kündigungsfrist meines Arbeitsvertrages von 4 Wochen? Da ich ab September wieder arbeiten möchte, habe ich meinen Sohn in einer Kita angemeldet. Hierzu benötige ich aber einen Kita-Gutschein. Habe ich Anspruch auf einen Kita -Gutschein, wenn ich arbeitssuchend bin - die Aussagen von Behördenseite sind da nicht eindeutig. Ich möchte nicht, dass der Kita-Platz verfällt, weil ich erst mit einer Stelle Anspruch auf einen Kita-Platz habe und diese vielleicht erst 1 oder 2 Monate später finde und dann ohne Kitaplatz dastehe. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen A.
Hallo, Sie können sich tz-Arbeitssuchend melden, der Verdienst bzw die Leistungend er ARGE werden auf das EG angerechnet Ansonsten variieren die Voraussetzungen je nach Bu-Land. Ich würde mich mal an den Sachbearbeiter wenden Liebe Grüsse, NB
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