Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung Elternzeit und Schwangerschaft

Frage: Kündigung Elternzeit und Schwangerschaft

Jessicapastu

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Guten Abend Ich habe einmal eine wichtige Frage ich befinde mich momentan noch in Elternzeit , mein Sohn ist jetzt 11 Monate und wenn er 12 Monate wird müsste ich wieder arbeiten. So jetzt war ich bei meinem Chef und er sagte mir direkt schon wie ich mir das vorstelle , und er wird mich direkt ab Beginn kündigen , da ich nicht mehr flexibel bin und der Betrieb mich nicht mehr tragen kann. ( obwohl ich es sogar geschafft habe jetzt ab dem 1.1 einen Kita Platz gefunden zu haben ) Nun gut , mein Partner und ich planten bzw versuchen eh schwanger zu werde. Was wäre wenn ich jetzt im Januar noch schwanger werden würde könnte er mich dann trotzdem kündigen? Oder würde ich direkt wieder in mein Beschäftigungsverbot übergehen ( somit meinen vollen Lohn bekommen ) und könnte dann wieder ein Jahr Elternzeit nehmen ? Mir steht mein alter Urlaub von der ersten Schwangerschaft noch zu , da ich direkt ein Beschäftigungsverbot bekommen habe. Ich hoffe meine Fragen sind nicht Zuviel und nicht zu kompliziert . Mir ist es besonders wichtig eine richtige Antwort zu bekommen , da so eine Kündigung ja nicht ohne ist und ich weis noch nicht mal ob mir Arbeitslosen Geld zustehen würde. Ich weis nicht ob alles grade klar wird


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie schwanger sind, kann er auf keinen Fall kündigen. Ansonsten hängt es davon ab, wie viel Arbeitnehmer er hat, ob er kündigen kann oder nicht, ohne einen konkreten Grund zu nennen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Ich würde als erstes die Elternzeit verlängern. Muss der AG allerdings zustimmen, da du zu knapp dran bist. Dann kannst Du die Elternzeit nutzen um Dir was neues zu suchen bzw innerhalb dieser in Teilzeit arbeiten. Das mit dem schwanger werden dürfte zu knapp werden. Du müsstest schwanger sein in dem Moment wo du die Kündigung bekommst - was dann ja wohl zeitnah zum ersten Arbeitstag sein dürfte.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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P.S. etwas anderes gilt, wenn Sie Elternzeit für drei Jahre beantragt haben und Teilzeit in Elternzeit arbeiten wollen. Dann haben Sie auch Kündigungsschutz.


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