FeeDragee
Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis zum 28.12.2011 in Elternzeit und möchte nach der Elternzeit nicht mehr zu meinem Arbeitgeber zurückkehren, weil mein Mann zum April diesen Jahres in eine andere Stadt versetzt wurde. Mein AG weiß von meinem Wohnortswechsel noch nichts. Nun meine Fragen: 1. Ist es sinnvoll umgehend einen Aufhebungsvertrag bzw. eine Kündigung meinerseits auszusprechen, oder ist es besser bis Ende des Jahres zu warten? 2. Steht mir, wenn ich keinen Job zum 01.01.20112 finde, Arbeitslosengeld zu? Wenn ja auf welcher Berechnungsgrundlage? 3. Steht mir weiterhin volles Elterngeld bis zum 28.12. zu, wenn ich meinen Vertrag zum jetzigen Zeitpunkt aufkündige/aufhebe? Ich danke Ihnen sehr und freue mich auf Ihre Antwort Daniela
Hallo, 1. Ein Aufhebungsvertrag sieht idR eine Abfindung vor. Da Sie ja nicht mehr arbeiten wollen, müssen Sie kündigen, dann steht Ihnen nichts zu. Der Zeitpunkt ist dabei egal 2. Da Sie ja wegen der Versetzung des Partners kündigen, ja. 3. Das EG ist unabhängig vom Arbeitsvertrag, wenn Sie nicht arbeiten Liebe Grüsse, NB
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