ayda
Sehr geehrte Frau Bader, nach langem Hin und Her kann ich nun 3 Monate später als gedacht bei meinem AG in einer undankbaren Stellung anfangen ( Schriftstück liegt vor) nun bereitet es mir immer mehr Magenschmerzen dort anzufangen. Nun habe ich einen neuen Job in Aussicht...kann ich überhaupt während meiner EZ kündigen...und welche Fristen muss ich einhalten..und beim neuen AG starte ich dann ohne Elternzeit oder?
Hallo, der neue Job ist während der EZ? Dann kündigen Sie doch nur den und suchen sich mit Zustimmung vom AG einen anderen TZ-Job in der EZ. Nach der EZ können Sie dann neu überlegen Liebe Grüße NB
ayda
Desweiteren falls ich die Stelle nicht erhalte aber mir einen Nebenjob suchen möchte mein AG aber mir bereits einen Job zugesichert hat...darf ich das?Den Job bei meinem AG nicht antreten obwohl Schriftstück vorliegt..und mir anderen suchen?
ayda
Nein ich möchte ganz wechseln...die erlaubnis würde ich auch nicht bekommen da er mich ja beschäftigen will
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