Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung Datum nach Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigung Datum nach Elternzeit

Lydia15

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Liebe Frau Bader, mein Sohn wird am 13.12.19 - 3 Jahre alt. Ich muss wieder zu arbeiten beginnen. Ich habe aber eine neue Arbeit und muss bei meiner alten Arbeitsstelle kündigen. Kündige ich zu seinem 3. Geburtstag (wäre das mein erster Arbeitstag?) Welches Datum muss ich in der Kündigung angeben? Zu welchem Datum kündige ich? Muss ich in der Kündigung auf sonst etwas achten ausser auf die Frist? Danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie zum Ende der Elternzeit kündigen wollen, geht die Sonderkündigungsfrist von drei Monaten. Erster Arbeitstag wäre der dritte Geburtstag. Wichtig ist, dass die Kündigung schriftlich zu erfolgen hat. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Du musst drei Monate vorher zum 12.12. kündigen. Der 3. Geburtstag wäre dein erster Arbeitstag. Das wäre die gesetzliche Möglichkeit. Andere Variante: du kannst auch mit der vertraglichen Frist innerhalb der EZ kündigen. Ich weiß ja nicht, zu wann du neu zu arbeiten beginnen willst?


Lydia15

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Oh nein, in meinem Vertrag stand 4 Wochen Kündigungsfrist. Ich wusste nicht 3 Monate.


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