Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung beim AG während Elternzeit und Elterngeldzahlung möglich?

Frage: Kündigung beim AG während Elternzeit und Elterngeldzahlung möglich?

Geli85

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Hallo Frau Bader , bis zum 22.04.2018 befinde ich mich noch bei meinem jetzigen AG in Elternzeit. Elterngeld erhalte ich bis zum 17.04.2018. Ich habe eventuell einen neuen Job in Aussicht und finde im Internet verschiedene Angaben zur Kündigung während der Elternzeit. Vielleicht können Sie mir weiterhelfen. Regulär habe ich laut Vertrag eine Kündigungsfrist von 6 Wochen. Wenn ich zum 30.04.2018 kündige, zählen dann die 6 Wochen oder 3 Monate? Die Elternzeit wäre da gerade mal eine Woche vorbei. Kündigen würde ich aber während der Elternzeit. Wie verhält es sich, wenn ich bereits zum 31.03.2017 kündigen müsste. Das wäre ja dann komplett in der angegeben Elternzeit. Könnte ich da mit der 3 Monatsfrist kündigen oder nur mit einem Aufhebungsvertrag? Muss mein AG übrig gebliebenen Urlaub aus 2016 und 2017 (durch BV und Mutterschutz) dann auszahlen? Wenn ich meine Elternzeit einen Monat eher kündige, muss ich die Elterngeldstelle informieren. Gibt es da eine Frist wie viel eher man das machen muss oder geht das erst gar nicht. Es würde ja dann den April 2018 betreffen. Vielen lieben Dank für Ihre Antwort. Geli


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, in der EZ mit den normalen Fristen, zum Ende der EZ mit der Frist von 3 Mo. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Nur wenn du zum taggenauen Ende deiner EZ kündigst gelte die 3 Monate. Kündigst du zum 31.03 oder 30.04 gehen 6 Wochen vorher. Und ja, Resturlaub und Überstunden müsste der AG auszahlen sofern du sie nicht nehmen kannst. Für die EG-Kasse wäre das nur relevant falls du vor dem 17.04.18 wieder arbeitest. Beginnt das neue Arbeitsverhältnis erst ab dem 17.04, ist das egal. Bedenke eines, du darfst innerhalb der EZ bis zu 30 Std die Woche arbeiten - auch woanders sofern du die Zustimmung deines AG hast. Einkommen würde aber beim EG entsprechend angerechnet, müsstest du also melden. Evtl wäre also auch eine Verlängerung der EZ eine Option wenn der andere Job eh nur TZ ist.


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