Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung bei 2. Schwangerschaft???

Frage: Kündigung bei 2. Schwangerschaft???

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Hallo, ich hab' noch eine Frage. Und zwar bekomme ich von meinem Arbeitgeber noch ca. 2000 €/Brutto (Resturlaub und Überstunden). Er will das Geld erst im Anschluß des Erziehungsurlaubs auszahlen bzw. in Freizeit ausgleichen. Jetzt habe ich gehört, das der Anspruch mit Anmelden des 2. Erziehungsurlaubs verfällt. Ist das richtig und was kann ich in diesem Fall tun??? Wie würde sich eine Kündigung auswirken; vor allem auch auf Mutterschafts- und Erziehungsgeld??? (Ich würde das Arbeitsverhältnis zum 30.09. auflösen; Mutterschutzfrist beginnt am 22.09.02). Besten Dank für die Antworten, Nicole


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Nochmal Hi, ne..Urlaub verfällt dann bestimmt nicht. Ich habe auch noch 16 Tage Resturlaub zu bekommen - dann nehm ich die eben, wenn ich irgendwann 2005 wieder arbeitsbereit bin. Nach dem 2. EU! Noch viel Spaß in der SS Vanessa & No. 3


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Hallo Vanessa, vielen Dank für Deine Antworten. Aber bist Du sicher, daß der Resturlaub nicht verfällt??? Habe im Netz ein paar Beiträge (u.a. auch Urteile) gelesen, in denen das bestätigt wird. Gruß, Nicole


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Zumindest wurde mir das von meinem Anwalt so bestätigt. Und mein AG hat sich auch darauf eingelassen. Ich hab eh schon festgestellt, dass die Gesetze doch ziemlich dehnbar sind und zum Teil absolute Auslegungssache sind. So oder so - mein Anwalt und das Amt für Arbeitsschutz hat gottseidank bislang immer zu unseren Gunsten auslegen und begründen können (ist hier auch schon mal sauer aufgestossen - aber dafür kann ich auch nichts). Frag doch ansonsten mal bei den Behörden nach - Amt für Arbeitsschutz, Krankenkassen oder Gewerbeämter können oft weiter Auskünfte erteilen (und das kostenfrei). Tüssie Vanessa


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Hi Vanessa, vielen Dank nochmal für die erneute Antwort und die Tips. Werde mich dann mal schlau machen. Ciao, Nicole.


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