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Sehr geehrte Frau Bader, wir möchten den Kita Betreuungsvertrag (unterschrieben am 01.02.2022) unseres Sohnes kündigen. Im Vertrag steht "Der Vertrag ist mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum 31.10., 31.01., 30.04. und 31.07. ohne Angaben von Gründen ordentlich kündbar.". Wenn wir den Vertrag heute kündigen würden, können wir uns doch auf § 309 Nr. 9c BGB berufen, der eine dreimonatige Kündigungsfrist vorsieht oder? Somit würden wir den Vertrag zum 31.08.2024 kündigen können?! Oder wäre die Kündigung innerhalb einer kürzeren Frist möglich, da die im Vertrag angegeben starren Fristen nichtig sind? Wir bedanken uns für Ihre Auskunft.
Hallo, $ 309 BGB gilt für allgemeine Geschäftsbedingungen. Steht das denn im Kleingedruckten oder im richtigen Vertrag? Liebe Grüße NB
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Hallo Frau Bader, das steht im Vertrag. Liebe Grüße
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