Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie kann ich den KITA-Vertrag kündigen, wenn Kündigungsklausel unwirksam ist?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wie kann ich den KITA-Vertrag kündigen, wenn Kündigungsklausel unwirksam ist?

Mama0914

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Hallo Frau Bader, unsere KITA hat eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, schließt aber die Kündigung zum 30.6.+31.7. aus. Es gibt Urteile, die besagen, dass ein Ausschluss von Monaten nicht rechtens ist, wenn sich die Kündigungdauer dadurch auf über 3 Monate verlängert. Damit wären die Kündigungsklausel unwirksam. Darf ich den Vertrag durch diese Unwirksamkeit dann gemäß den gesetzlichen Regeln zum 15. eines Monats zum Monatsende kündigen, da wir monatlich zahlen? Hintergrund meiner Frage: unser Kind soll die Einrichtung wechseln. Da die neue Einrichtung noch im Bau ist, kann es sein, dass wir doch noch zum 30.6. kündigen wollen. Gäbe es die Unwirksamkeit nicht, müssten wir uns an die 3 Monate halten. Durch die Unwirksamkeit sehen wir jetzt aber dieses "Schlupfloch". Ist unsere Annahme richtig? Danke & Gruß Mama0914


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie meinen, ob der Vertrag bzgl der Kü-Frist grds ungültig ist? Nein, denke ich nicht. Wenn dann nur bzgl. der Ausnahmemonate Liebe Grüße NB


Mamamaike

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Hallo, ich würde das "Schlupfloch" so interpretieren, dass Du auch zum 31.6. und 31.7. mit Dreimonatsfrist kündigen kannst, eine monatliche Kündbarkeit ergibt sich daraus nicht. Viele Grüße


Felica

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Zum 30.06 geht doch gar nicht mehr wenn 3 Monate Kündigungsfrist. Wäre also eh frühestens der 31.07.


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