Räubertochter213
Liebe Frau Bader, Mitte Januar endet meine Elternzeit und ich habe einen neuen Arbeitgeber, bei dem ich bereits einen Vertrag unterschrieben habe. Nun habe ich ein deutlich attraktiveres Angebot von einem anderen Arbeitgeber bekommen und würde gerne dort einen Vertrag unterschreiben. Meine Frage ist, ob ich dem ersten Arbeitgeber nun kündigen Kann, bevor ich überhaupt die Stelle angetreten habe. Die Probezeit beträgt 6 Monate. Lieben Dank!
Hallo, das Arbeitsverhältnis beginnt mit Abschluss des Vertrages - und kann deshalb auch vorher gekündigt werden, wenn nichts dazu im Vertrag steht. Ob die Kündigungsfrist aber erst ab dem ersten Arbeitstag läuft muss ein Gericht entscheiden, das hängt von verschiedenen Kriterien ab. Am besten reden Sie mit dem AG Liebe Grüße NB
Ani123
Schau in den Vertrag wie die Kündigungsfrist ist. Vielleicht reicht die Zeit noch aus und du kannst kündigen (bsp. wenn es nur 4 Wochen sind). Wenn die Kündigungsfrist länger ist hast du zwei Möglichkeiten: 1) zum AG gehen und auf Aufhebung des Vertrages bitten. Vielleicht hast du Glück und er macht es. 2) Du gehst nach der EZ dort hin zum Arbeiten und kündigst direkt am 1.Arbeitstag. Während der Probezeit ist die Kündigungsfrist 2 Wochen und du kannst kündigen ohne Angabe eines Grundes. Dann wärest du ca. zu Febr. raus aus dem Job. Wie das auf dem AG wirkt ist eine andere Sache. Dort wirst du vermutlich nie wieder eine Möglichkeit haben können zu arbeiten. Zu wann ist denn die andere Arbeitsstelle? Zu Febr.? Dann wäre kündigen evtl. noch besser um nicht ca. 2 Wochen arbeitslos zu sein - ohne Einkommen (ALG wirst du vermutlich nicht bekommen, weil du eine Arbeit gehabt hättest. Kündigst du direkt am 1.Arbeitstag bzw. so, so dass du zu Febr. raus bist entsteht keine Zeit ohne Geld). Ist die Stelle auch zu Mitte Jan. dann hast du erstmal Pech. Denn wenn der AG keiner Aufhebung zustimmt bist du verpflichtet den Job anzunehmen und Kündigen ist zwar möglich, aber als Arbeitskraft für 2 Wochen musst du dem AG zur Verfügung stehen, außer du bist krank geschrieben. Kommst du einfach nicht zur Arbeit kann er Schadenersatz von dir fordern. Unterschreibst du beim anderen AG auch den Vertrag mit Gültigkeit ab Mitte Jan., so ist das Betrug, weil du nicht zwei Jobs zeitgleich ausüben kannst. In dem Fall ist es wieder so, dass der 1.AG, wo du dann vermutlich nicht arbeiten wirst, Schadenersatz fordern kann. Zeitgleich aber auch dich wegen Betrug anzeigen kann und das kann der andere AG, trotz, dass du da arbeitest, es auch machen. Das wäre die schlechteste Variante und die würde ich keinesfalls wählen. Am Ende hast du gar keinen Job, aber Forderung von Schadenersatz und einer Anzeige. Im Zweifelfall, wenn beides Mitte Jan. startet, den anderen AG darum bitten, dass dieser dich erst zu Febr. einstellt. Evtl. macht er es.
Räubertochter213
@ani123 habe gerade in den Vertrag geguckt und es steht keine Kündigungsfrist drin! Gelten dann vor Antritt vielleicht auch die 2 Wochen, wie in der Probezeit? Bei dem anderen Arbeitgeber könnte ich auch zu Mitte Januar anfangen.
cube
Wenn keine Kündigungsfrist im Vertrag steht, gelten die gesetzlichen Fristen. ZB 14 Tage innerhalb der Probezeit. Das heißt aber nicht, dass vor Antritt des Vertrages eine Kündigung mit 14 Tagen Frist erfolgen kann - dazu muss der Vertrag erst mal in Kraft treten. In vielen Verträgen steht auch explizit drin, dass eine Kündigung vorher nicht möglich ist bzw. eine Konventionalstrafe nach zieht oä. Also kannst du wohl nur mit dem AG sprechen, ihm die Lage schildern und auf Aufhebung hoffen. Oder aber antreten und am 1. Tag direkt kündigen - dann bist du nach 2 Wochen da wieder raus. Nochmal dort bewerben brauchst du dich natürlich nicht mehr und je nach dem, wie gut die Chefs in deiner Branche vernetzt sind, auch in keinem anderen Betrieb der Umgebung mehr, da sich das dann eben rumspricht.
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