60erin
Guten Tag Frau Bader, Wir haben gerade anstrengende Wochen mit vielen Telefonaten und widersprüchlichen Informationen hinter uns. Wir haben für unseren Sohn Anfang Mai mit einer Kita in unserer Gemeinde einen Vertrag zum 01.06.2024 unterschrieben. Nachdem sich niemand für ein Gespräch zur Eingewöhnung gemeldet hat, wurde mir auf Nachfrage wenige Tage vor Beginn mitgeteilt, dass der Platz versehentlich vergeben wurde und wegen Personalmangel kein Platz vorhanden ist. (Kurzfassung) Mit viel Glück habe ich jetzt einen Platz bei einer Tagesmutter erhalten, kann jedoch erst einen Monat später mit der Arbeit beginnen. Kann ich von der Einrichtung einen Arbeitsausfall verlangen? Grüße Isabelle
Hallo, es gibt einen wirksamen Vertrag und da kann man nicht einfach sagen "Uuuuuppppsss, der gilt nicht". Es ist deren Problem, nicht Ihres, wenn ein Platz doppelt besetzt worden ist. Sie hätten da schon Ende Mai/ als Sie es erfahren haben Ärger machen müssen. Und ja, machen Sie Schadnesersatz geltend. Auch die Mehrkosten für die Tagesmutter. Liebe Grüße NB
Ani123
Sie haben Anspruch auf den Kitaplatz seit dem 1.06.2024. Ein unterschriebener Vertrag ist bindend für beide Seiten. Wenn die Kita den Platz versehentlich doppelt vergibt ist das deren Problem, nicht ihres. Stellen Sie sich vor, sie hätten den Platz abgesagt (Grund egal). Das wäre nicht möglich gewesen ohne Einhaltung der Kündigungsfrist. Und da diese oft ein kündigen in den Sommermonaten ausschließt hätten sie mehrere Monate zahlen müssen obwohl ihr Kind nicht da ist. Haben Sie von der Kita eine schriftliche Kündigung erhalten? Wenn nein ist weiterhin der Kitaplatz für ihr Kind da. Eine telefonische Kündigung reicht nicht aus. Hinzu kommt, dass die Kita sich ebenfalls an die Fristen halten muss. Das bedeutet, wenn eine Kündigung für die Sommermonate ausgeschlossen ist, so gilt das auch für die Kita. Nur mit Kulanz ihrerseits wäre eine Aufhebung des Vertrages möglich. Haben Sie die Gemeinde darüber in Kenntnis gesetzt? Wenn ja hoffentlich schriftlich per Einschreiben inkl. Kündigungsschreiben und Forderung von Schadensersatz, weil sie deshalb nicht arbeiten können. Wenn nein sollten sie das unbedingt nachholen. Und eine Kopie davon würde ich zur Kita schicken, damit diese darüber in Kenntnis gesetzt ist. Sollten sie kein Kündigungsschreiben haben sollten sie jedes Telefonat welches sie mit der Kita geführt haben schriftlich festgehalten haben und beifügen. Per Einschreiben schicken, damit sie nachweisen können, dass es angekommen ist. Sie werden nachweisen müssen, dass es die Telefonate mit dem Inhalt gab. Nicht, dass die Kita sagt, sie wären seit dem 1.06. nicht mit dem Kind gekommen. Sie sollten eine Antwort auf die Frage haben, warum sie jetzt (fast Mitte Juni) erst Schadensersatz geltend machen wollen und diesen nicht schon spätestens Ende Mai angefordert haben. Mussten sie ihre EZ verlängern? Bedenken Sie auch, dass dieser Monat bei erneuter Schwangerschaft evtl. mit in die Berechnung des EG einfließt und das mindern würde. In dem Fall müssten sie erneut Schadensersatz fordern. Der Weg der vor ihnen liegt um die Forderung zu bekommen wird vermutlich nicht einfach sein. Bleiben Sie dran, mit Widerspruch. Bei Bedarf mit Anwalt. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.
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