Mina0704
Sehr geehrte Frau Bader, würden Sie uns bitte bei folgender Problematik weiterhelfen...Wir haben am 22.05. den Krippenvetrag meines Sohnes gekündigt, da wir ca. 600 km weit entfernt wegziehen. Die Betreuung wäre zum 01.08. gestartet. Nun steht im Vertrag, dass eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum 03. einzuhalten ist, da sonst eine Ausfallgebühr
Hallo, ohne die vertraglichen Unterlagen zu kennen, ist es etwas schwierig, seriös zu antworten. Eine Ausfallgebühr als solches halte ich für fragwürdig. Wofür sollen diese sein? Etwas anderes könnte gelten, wenn der Platz nicht neu zu besetzen ist. Das kann ich nicht nachvollziehen. Ansonsten dürft ihn ein außerordentliches Kündigungsrecht wegen des plötzlichen Umzuges zu stehen. Ob dieser die vertragliche Ausfallgebühr auslöst oder nicht, kann ich auf die Ferne nicht sagen. Fraglich ist auch, ob dies überhaupt zulässig ist. Liebe Grüße NB
mellomania
was ist nun deine frage? ihr habt nicht die drei monate eingehalten sodass ihr wahrscheinlich die ausfallgebühr zahlen müsst. ihr hättet am 3.5. kündigen müssen. daher verstehe ich nicht was du nun wissen möchtest.
Mina0704
sorry, sehe gerade, dass ich nicht zu Ende geschrieben habe. Der Arbeitgeberwechsel hat sich aufgrund Corona erst sehr kurzfristig ergeben und der Umzug ist ein besonderer Grund. Die Ausfallgebühr beträgt 600 Euro. Müssen wir diese wirklich bezahlen? Vielen Dank
mellomania
ja, wenn es so im vertrag steht ja. was sagt der kiga? hast du dort angerufen und deine situation geschildert? vertrag ist vertrag..
Mina0704
Die Kita-Leitung hat gesagt, dass sie leider nichts machen kann und auf den zuständigen Mitarbeiter aus der Abrechnung verwiesen. Der Mitarbeiter aus der Abrechnung besteht auf die Zahlung von 600 Euro. Aber ich könnte nach Eingang der Rechnung per Email mein Problem nochmal schildern...
chrissicat
Warum solltest du die Ausfallgebühr nicht zahlen müssen!? Wenn ihr die Frist nicht eingehalten habt, dann ist die Gebühr zu zahlen. Es sei denn, es ist ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug im Vertrag geregelt.
mellomania
ihr habt faktisch die kündigungsfrist nicht eingehalten. was da die gründe waren, ist dem sachbearbeiter zu recht (sorry) egal. daher müsst ihr drauf hoffen, dass ihr euch gütlich einigt. ein recht auf erlass habt ihr aber nicht.
Berlin!
Nicht jede Klausel eines Vertrages ist wirksam, nur weil sie in einem Vertrag steht. Diese Klausel dürfte mutmaßlich eine sog. AGB sein. Dazu gibt es diverse gesetzliche Vorschriften. Die Ausfallgebühr kommt mir spontan sehr hoch vor. Wofür soll sie denn sein? Welcher Ausfall soll abgegolten werden? Gibt es denn seitens der Kita überhaupt einen Ausfall? Kann man leider ohne Kenntnis des Vertrages nur vage beantworten.
Woelfini
Bei uns gibt es auch Tagesmütter die das machen und uns wurde rein Rechtlich gesagt dass das ziemlich Schwammig ist. Zumal wir nur dann einen Anspruch darauf hätten WENN es kein anderes Kind gibt das die Lücke füllen kann!! Bei den langen Wartelisten hier in der Umgebung denke ich sollte das doch kein problem sein.
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