Whity
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe bis zu meiner ersten Schwangerschaft gearbeitet und dann Beschäftigungsverbot bekommen. Mein Sohn ist jetzt fast 8 Monate alt. Ich möchte während der Elternzeit bald wieder schwanger werden. Wie würde es dann mit dem Mutterschaftsgeld aussehen? Würde ich so was überhaupt kriegen? Und würde ich genau so viel Elterngeld wie bei dem ersten Kind kriegen? Was sollte ich denn schriftlich machen oder beantragen? Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen Whity
Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor 2015 geboren ist. Wenn das Kind 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB
Whity
Ich bin Krankenschwester und würde erneut Beschäftigungsverbot kriegen. Sollte ich beim Beginn der nächsten Schwangerschaft die Elternzeit beenden? Also ein fließender Übergang? Wäre es möglich, dass ich nach Bekanntwerden der Schwangerschaft ärztlicherseits Elternzeit beende? Ich würde bei der Schwangerschaft übrigens kein Elterngeld mehr bekommen.
Mitglied inaktiv
Volles Mutterschaftsgeld wie bei Kind1 bekommst du dann, wenn du die laufende Elternzeit zum neuen Mutterschutz beendest. Elterngeld kommt drauf an. Alle Monate nach dem 1ten Geburtstag deines Sohnes welche Du kein Einkommen hast, weil zB noch Elternzeit, gehen mit 0 € in die Berechnung für Elterngeld2 ein. Je nachdem wann Kind2 kommen, werden dann noch fehlende Monate durch Zeiten von vor der ersten Geburt ersetzt. So das du dann 12 Monate voll hast. Elternzeit vorzeitig beenden in dem Wissen das man dann ins BV geht, ist nicht erlaubt. Das wäre Betrug. Wenn Du allerdings mit dem AG abgemacht hast, Du kommst nach dem Elterngeld in Teilzeit (geht auch innerhalb der EZ) wieder oder gar in Vollzeit weil du nur 1 Jahr EZ nimmst, und bist dann schon schwanger, dann kann dir das nicht zu Lasten gelegt werden. Du bekommst dann in einem BV das, was du eben auch ohne bekommen würdest.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort auf meine vorangegangene Frage. Sie schrieben mir, dass der alte Vertrag nach Ende der EZ wieder auflebt und die dortigen Einkünfte Grundlage für das neue EG sind. Ich war 3 Jahre in Elternzeit, diese endete 25 Tage vor Beginn des Mutterschutzes für mein zweites Kind. Von den 12 relevanten Ka ...
Guten Tag, die 3-jährige Elternzeit von meinem 1. Kind endete am 02.08.2024. Ich habe seit November 2022 Teilzeit in Elternzeit gearbeitet mit 20 Wochenstunden. Am 10.09.2024 hat der Mutterschutz für mein 2. Kind begonnen. Die Wochen zwischen dem 03.08. und dem 10.09. habe ich wieder Vollzeit gearbeitet. Steht mir nun für die Berechnung de ...
Liebe Frau Bader, Wir hoffen sehr Sie können uns Klarheit in unserem Anliegen geben. Wir haben am 30.06.2024 geheiratet und kurz vor der Geburt unseres Sohnes am 16.08.2024 (berechneter Termin 23.08.2025) einen rückwirkenden Steuerklassenwechsel auf 3 (Vater) und 5 (Mutter) beantragt. Der Arbeitgeber meiner Frau hat rückwirkend den Arbeit ...
Hallo Frau Bader, bei mir handelt es sich um folgende Situation: Mein erstes Kind wurde Ende Dezember 2023 geboren und ich habe 2 Jahre Elternzeit gemeldet. Im März wollte ich wieder anfangen zu arbeiten und zwar Teilzeit in Elternzeit. Nun schon meine erste Frage, muss ich mindestens 15 Stunden arbeiten oder genügen auch 10? Nun ist auch ...
Hallo Frau Bader, meine Frau wird bis zum 30. Juni 2025 vollzeit arbeiten. Zum 01. Juli 2025 wird sie in eine Teilzeitanstellung wechseln. Am 09. Juli 2025 beginnt ihr Beschäftigungsverbot. Meiner Info nach ergibt sich das Mutterschaftsgeld aus dem durchschnittlichen Gehalt der letzten drei Monate. Ist dies auch in unserem Fall so, obwohl me ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin erneut schwanger und momentan noch in Elternzeit von Kind 1. Ich würde demnächst die Elternzeit beenden, um in den Mutterschutz von Kind 2 zu gehen. Vor Kind 1 habe ich Vollzeit gearbeitet. Ich arbeite momentan Teilzeit in Elternzeit und bekomme eine Gehaltserhöhung ab dem 01.04.25 (Beispiel: 4000,00 € brutto b ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin selbstständig und bekomme während meines Mutterschutzes Krankengeld von meiner KK (ich bin freiwillig versichert). Sowohl vor, als auch nach der Geburt werde ich aber noch Geld aus dem 1. und 2. Quartal 2025 erhalten. Führt dies zu einer Kürzung, bzw. einer Streichung des Krankengeldes? Ab der Zeit des Muttersch ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zur korrekten Berechnung des Arbeitgeberzuschusses beim Mutterschaftsgeld im Falle einer Entgeltänderung. Meine Firma hat aufgrund schlechter Wirtschaftslage für das Quartal 1 2025 die 4-Tage-Woche (mit entsprechender Entgeltreduzierung) als Einsparmaßnahme ausgerufen. Die Mitarbeiter konnten dieser ...
Hallo Frau Bader, ich bin ausschließlich geringfügig beschäftigt (530€ monatl. Netto) und bin über meinen Mann familienversichert. Ich bekomme also das Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für soziale Sicherung in Höhe von einmalig 210 €. Wie berechnet sich nun der Arbeitgeberzuschuss? Auf der einen Seite heißt es ja, der Arbeitgeberzuschuss soll ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschaftsgelds. und zwar ist meine Situation folgende: Ich befinde mich aktuel noch in Elternzeit, übe aber bei meinem Hauptarbeitgeber bis voraussichtlich zum Ende der Elternzeit einen Minijob aus. Nun wäre meine Frage, aus welcher dieser beiden Tätigkeiten ich Mutterschaftsgeld ...
Die letzten 10 Beiträge
- Kündigung in Elternzeit wegen Betriebsaufgabe
- Meine Eltern wollen die obsorge meines kindes
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz