Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krank während Partnerschaftsbonusmonaten

Frage: Krank während Partnerschaftsbonusmonaten

Sophie123

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Guten Tag, ich steige mit 62.5% in Teilzeit wieder in den Beruf ein und arbeite am Montag, Mittwoch und Donnerstag. Am Dienstag und Freitag habe ich frei. Was muss ich im Falle einer Krankheit von mir oder meinem Kind beachten? Falls ich an einem Montag krank sein sollte, ist eine Krankschreibung bis Donnerstag ausreichend? Oder muss diese bis Freitag dauern? Falls mein Kind krank sein sollte: sollte ich es dann von Montag bis Freitag krankschreiben lassen oder von Montag bis Donnerstag (da ich am Freitag nicht ins Büro muss)? Muss ich sonst noch etwas beachten? Ich möchte nicht Gefahr laufen das Elterngeld während der Bonusmonate zurückzahlen zu müssen. Bisher war mein Kind nie krank, aber seit der Kita Eingewöhnung ist es quasi dauerkrank. Vielen Dank! Sophie


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, solange Sie selber nicht länger als sechs Wochen krank sind, ist es unerheblich. Liebe Grüße NB


Dojii

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Kind krank spielt keine Rolle, das gilt im Elterngeldgesetz so, als hättest du regulär weiter gearbeitet. Bist du selbst krank und bekommst weiter Lohn(fortzahlung), dann ist das auch egal. Erst wenn du länger als 6 Wochen krank bist und dann Krankengeld bekommst, verlierst du die Partnerschaftsbonusmonate.


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