K.Thüringer
Hallo, ich hatte vor 2 Wochen eine große Schädel OP und habe nun vermehrt Probleme und schmerzen an der Narbe... habe ein Verbot der operierenden proffesorin bekommen anderes zu tun außer Essen trinken und schlafen... nur komme ich nicht dazu da ich eine kleine Tochter(3 Monate) habe und irgendwer nach ihr schauen muss... mein Partner ist auf arbeit und weder meine eltern noch Schwiegereltern können sich um die kleine kümmern solange ich dieses Verbot habe... was soll ich tun? Es kommen immer mehr schlechte Folgen der OP dazu und ich weiß nicht weiter da meine Gesundheit sich zunehmend verschlechtert aber für die kleine gesorgt werden muss... was nun:(
Hallo, Mit einer in der Regel externen Haushaltshilfe unterstützt die Krankenkasse Familien mit Kindern unter zwölf Jahren, wenn beispielsweise die Mutter wegen eines Krankenhausaufenthalts die Kinder nicht mehr versorgen kann. In ihren Satzungen können die Krankenkassen weitergehende Leistungen vorsehen, etwa für eine Erholungsphase nach dem Krankenhausaufenthalt. Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen häuslicher Krankenpflege, Mütter- (genesungs-)kur oder einer Vorsorge- bzw. Rehabilitationskur die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Bei beiden Varianten ist ferner Voraussetzung, dass eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Weiter kann die Satzung bestimmen, dass die Krankenkasse in anderen als den genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Als Haushaltshilfe stellt die Krankenkasse eine Ersatzkraft; sofern dies nicht möglich oder zweckmäßig ist, werden die Kosten für eine selbstbeschaffte Ersatzkraft in angemessener Höhe erstattet. Eine Erstattung erfolgt nicht für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad. Ersatzkräfte stellen u.a. - auch für nicht versicherte Personen - die Sozialen Dienste und Sozialstationen (§§ 38, 132 Sozialgesetzbuch V.). Statt einer Haushaltshilfe von außen kann die Kasse bei vergleichbaren Kosten auch Angehörigen, insbesondere dem Ehemann, den Verdienstausfall erstatten. Ob das auch mit nichtehelichen Vätern klappt, hängt von der Kasse ab! Ich wünsche Ihnen alles erdenklich Gute und gute Besserung! Liebe Grüsse, NB
KielSprotte
Bescheinigung vom Arzt, dass dein Mann als Haushaltshilfe gebraucht wird. Zahlt dann die Krankenkasse.
mellomania
oh nein, das hört sich nicht gut an. ich wünsche dir vorab alles liebe und eine schnelle gute genesung! bitte sprich mit dem arzt, der bescheinigt, dass du dringend unterstützung benötigst. wenn dein mann das nicht übernehmen kann, was über die krankenkasse laufen würde, dass er dann einen lohnausfall bekommt und für dich da ist, kannst du mit der krankenkasse sprechen dass du eine haushaltshilfe bekommst die dann so oft kommt, wie du es brauchst. dein mann wäre dann sozusagen freigestellt, für dich da und erhält einen teil des lohns über die krankekasse weiter. ich weiß ja nicht in wie weit ihr da abstriche machen könnt. sprich bitte schnell mit den ärzten dass dir da was abgenommen werden kann
Mitglied inaktiv
Schaue mal unter www.wege-zur-pflege.de Dein Mann hätte auch die Möglichkeit 10 Tage Freistellung zu beanspruchen. Es gibt dann auch Pflegeunterstützungsgeld --- das ist wenn es ganz akut ist - ich war darüber bei meiner Mama nach ihrer Op
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