Mitglied inaktiv
Hallo, wie ist das, wenn man eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber unterschrieben hat, dass man sich für drei Jahre verpflichtet und er dafür die Kosten für eine zweijährige Weiterbildung übernimmt, man aber halbes Jahr nach bestandener Prüfung in Erziehungsurlaub geht und kündigen will, da man für diese Firma nicht mehr arbeiten möchte. Kann der Arbeitgeber sein Geld zurück verlangen, auch wenn zwischen Vereinbarung und Ende der Elternzeit 7 Jahre liegen?! Danke für die Antwort
Hallo, entscheidend idt hier, was im Vertrag steht. Wenn Sie die vereinbarte Zeit noch nicht gearbeitet haben, kann er das, wenn es im Vertrag steht. Gruß, NB
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