Schwanger während Weiterbildung - Kosten?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Schwanger während Weiterbildung - Kosten?

Hallo zusammen, Ich habe mich bei meinem Arbeitgeber für eine einjährige Weiterbildung angemeldet, welche im September starten wird. Nun haben mein Partner und ich jedoch einen Kinderwunsch und ich frage mich, was passiert wenn ich während der Weiterbildung schwanger werde? Werde ich die anfallenden Kosten (Weiterbildung, Verpflegung, Hotel) zurück zahlen müssen? Ich arbeite in einem pflegerischen Bereich und werde dort bei einer Schwangerschaft sehr wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot erhalten. Die Fortbildung besteht aus theoretischen und praktischen Teilen und findet jedes zweite Wochenende statt. Würde mich freuen wenn ihr mir helfen könnt. Habe nur Angst, dass ich am Ende auf den Kosten sitzen bleibe. Danke!

von luca22 am 15.06.2022, 17:39



Antwort auf: Schwanger während Weiterbildung - Kosten?

Hall, das kommt darauf an, was vereinbart wurde, ob man die Ausbildung unterbrechen kann und ob es gesetzl. Regelungen gibt wie zB AVR für die kirchl. Träger. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.06.2022



Antwort auf: Schwanger während Weiterbildung - Kosten?

Normalerweise unterschreibt man dazu einen Vertrag, in dem solche Dinge aufgeführt sind wie zB Abbruch wg Krankheit oder Schwangerschaft, Kündigung etc. Kommt also darauf an, was im Schriftsatz dazu steht.

von cube am 15.06.2022, 19:43



Antwort auf: Schwanger während Weiterbildung - Kosten?

Ich würde als AG bei der überschaubaren Zeit allerdings erwarten, dass man dann nicht genau in der Zeit plötzlich beschließt, schwanger zu werden.

von cube am 15.06.2022, 19:45



Antwort auf: Schwanger während Weiterbildung - Kosten?

Hallo und danke für die Nachricht. Im Fortbildungsvertrag steht folgendes zur Rückzahlungsklausel: 1. Der Mitarbeiter verpflichtet sich zur Rückzahlung der vom Arbeitgeber getragenen Kosten der Fortbildung gemäß § 2 Abs. 2 und der während der Dauer der Fortbildung gezahlten Vergütung gemäß § 2 Abs. 1, wenn er das Arbeitsverhältnis aus einem nicht vom Arbeitgeber zu vertretenden Grund kündiat oder wenn es seitens des Arbeitgebers aus einem vom Mitarbeiter zu vertretenden Grund beendet wird. 2. Für jeden vollen Tätigkeitsmonat nach Beendigung der Fortbildungsmaßnahme 3. Die Rückzahlungsverpflichtung des Mitarbeiters besteht auch dann, wenn er die Fortbildung vorzeitig ohne wichtigen Grund abbricht oder das Fortbildungsziel schuldhaft nicht erreicht. Die vorstehende Regelung in Abs. 2 findet in diesen Fällen keine Anwendung. Ein Abbruch innerhalb einer Überlegungsfrist von --- Wochen/Monaten nach Beginn der Fortbildung ist hierbei jedoch unschädlich. 4. Der jeweilige Rückzahlungsbetrag ist zum Zeitpunkt des Ausscheidens des Mitarbeiters aus dem Arbeitsverhältnis in voller Höhe fällig und kann gegen pfändbare finanzielle Ansprüche des Mitarbeiters aus dem Arbeitsverhältnis aufgerechnet werden. Ich werde daraus nicht schlau was passiert, wenn die Fortbildung aufgrund einer Schwangerschaft nicht abgeschlossen werden kann.

von luca22 am 16.06.2022, 07:48



Antwort auf: Schwanger während Weiterbildung - Kosten?

Ohne die Paragraphen, auf die sich der AG bezieht, versteh ich das auch nicht :-) Ich sag mal so: ein BV ist ja nichts, was du dir aussuchst - du bekommst es vom AG und darfst damit natürlich nicht schlechter gestellt werden als andere MA´s. Ist also nicht dein Verschulden, wenn du auf Grund eines BV´s vom AG eine Fortbildung nicht weiter machen kannst. Wäre für mich eher die Frage, ob ein BV überhaupt auch die Fortbildung unterbrechen würde - dass du nicht mehr am Patienten arbeiten darfst heißt ja nicht, dass du keine rein schulische Fortbildung zB weiter machen könntest.

von cube am 16.06.2022, 10:29



Antwort auf: Schwanger während Weiterbildung - Kosten?

Eine Bekannte von uns ist während ihres 3. Ausbildungsjahres in der Pflege schwanger geworden - sie hat die Ausbilung regulär beendet musste ein paar praktische Wochen, die in den Mutterschutz fielen nachholen und hat aber während der kompletten Schwangerschaft die Schule besucht und auch gearbeitet. Also das geht schon, wenn man will. Klar kann man einige Sachen nicht machen. Stellt sich halt die Frage, wie genau die Weiterbildung aufgebaut ist und ob du bereit wärst, sie auch schwanger weiterzuführen, wenn es geht. Ansonsten: Ich denke, deine Schuld wäre es nicht, aber ich als Arbeitgeber käme mir etwa verar... wenn ich mitbekomme, dass die Schwangerschaft geplant war...

von roza_soza am 16.06.2022, 10:55



Antwort auf: Schwanger während Weiterbildung - Kosten?

Naja unter Umständen bekommst du die Weiterbildung wegen Mutterschutz gar nicht fertig Mal so unabhängig von einem möglichen bv

Mitglied inaktiv - 16.06.2022, 11:07



Antwort auf: Schwanger während Weiterbildung - Kosten?

Die Paragraphen, auf die sich der AG bezieht sind folgende: 2.1 Der Mirarbeiter wird unter Fortzahlung seiner vertragsgemäßen Bezüge für die Fortbildungstermine an den Freitagen von der Arbeit freigestellt [...]. 2.2 Der Arbeitgeber übernimmt die Kosten der Fortbildung vollständig. Hierzu gehören die Kosten für die Seminarreihe in Höhe von xxxx €, die Fahrtkosten und die Kosten für Unterkunft. Die Erstattung erfolgt nur gegen Vorlage entsprechender Belege. Versteht mich nicht falsch, ich will diese Fortbildung sehr gerne machen und mich da nicht durchmogeln. Die Fortbildung besteht aus praktischen und theoretischen Teilen. Die theoretischen Teile werde ich sicher absolvieren können. Nur bei den praktischen könnte es schwieriger werden. Würdet ihr euch in meinem Fall auch für die Fortbildung anmelden und einfach gucken ob es klappt? Oder eher gar nicht erst dafür anmelden, wenn man plant schwanger zu werden? Ich meine, es kann ja auch einige Zeit dauern bis es "klappt" und dann hätte man die Fortbildung verschenkt...

von luca22 am 16.06.2022, 14:09



Antwort auf: Schwanger während Weiterbildung - Kosten?

Fortbildung machen, dann schwanger werden. Für dich hat das nur Vorteile. Du hast sie in der Tasche, verdienst evtl. Mehr, höheren EG etc. Und musst nicht mit Kind weitermachen.

von mellomania am 16.06.2022, 14:27



Antwort auf: Schwanger während Weiterbildung - Kosten?

Hallo Luca, ich kann rechtlich nichts beitragen aber ich würde dir raten (wenn du nicht schon Mitte/Ende dreißig bist), erst die Weiterbildung abzuschließen und dann schwanger zu werden. Ein Jahr warten ist nicht lang, dafür, dass du es danach beruflich höher qualifiziert mit Kind viel einfacher hast.

von netteKlarinette am 16.06.2022, 20:50



Antwort auf: Schwanger während Weiterbildung - Kosten?

Willst du denn auf jeden Fall beides? Dann würde ich zuerst die Weiterbildung machen, denn zuerst das Kind und dann die Weiterbildung mit Kind (jedes zweite Wochenende weg) würde ich nicht unbedingt machen wollen :-)

von roza_soza am 16.06.2022, 22:12



Antwort auf: Schwanger während Weiterbildung - Kosten?

Ich bin auch in der Pflege und bei meiner FWB war für mich klar, dass in dieser Zeit der Kinderwunsch hintenansteht. Ich würde die Weiterbildung durchziehen und erst danach das Kind planen...

von malini am 16.06.2022, 22:40



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Schwanger während der Weiterbildung

Hallo Frau Bader! Ich habe im April 2012 eine Weiterbildung begonnen, die mein Arbeitgeber bezahlt. Wenn ich jetzt während dieser Weiterbildung schwanger werde, aber trotzdem weiterhin diese Weiterbildung bis Juni 2013 fertig mache muss ich dann dem Arbeitgeber die Kosten zurück zahlen? Mit freundlichen Grüßen Steffi


Ich bin schwanger und in Weiterbildung. Wer zahlt jetzt für mich???

Hallo Frau Bader, ich bin in einer so verzwickten Situation, dass mir niemand richtig Auskunft geben kann. Nicht einmal die Krankenkasse. Folgende Situation: Ich bin schwanger, beziehe ALG1 und bin momentan in einer Weiterbildung. Jetzt habe ich immer wieder Komplikationen in der Schwangerschaft und bin immer mal wieder krank geschrieben. ...


Schwanger während Weiterbildung

Guten Tag Frau Bader, wenn ich während einer Weiterbildung, die mein Arbeitgeber zahlt, schwanger werde und ins Beschäftigungsverbot muss, kann ich die Weiterbildung währenddessen weitermachen. Und ist der Weiterbilder verpflichtet, mich eventuell versäumte Termine nachholen zu lassen? Liebe Grüsse und vielen Dank


Schwanger in der Kündigungsfrist

Hallo, ich hoffe, ich bekomme hier etwas Gewissheit. Mein Problem: Ich habe Ende Januar meinen aktuellen Job gekündigt (Kündigungsfrist: 6 Wochen zum Quartalsende =31.3.) und fange am 1.4. bei einem neuen AG an, bei dem ich aber auch schon seit Juni vergangenen Jahres auf Minijob-Basis arbeite. Heute habe ich erfahren, dass ich in der 5. Woc...


Schwanger in Elternzeit

Guten Tag, mein Sohn ist geboren am 9.8.23 und Elterngeld beziehe ich für ein Jahr. Allerdings bin ich in Elternzeit bis Januar 2025. mein Mann und ich möchten jetzt noch ein Kind bekommen. Wie verrechnet sich das Elterngeld wenn ich dieses Jahr noch entbinde sprich November oder Dezember ? Könnten Sie mir das beantworten. 


Arbeitslos und schwanger - Arbeitslosengeldanspruch?

Sehr geehrte Frau Bader. Nach einer Job technischen Pechsträne habe zuletzt in einem sehr stressigen Job gearbeitet, der mir leider absolut nicht lag. Wegen Unzufriedenheit habe ich eine Probezeitverlängerung erhalten und habe die Stelle letztlich verloren. Mein Mann und ich versuchten schon so lange schwanger zu werden und kaum war ich arbeitslos...


Schwanger vor Ende Elternzeit, Gehalt?

Hallo ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen. Hab ab dem 2. Jahr 40% gearbeitet und nach der Elternzeit läuft mein 100% Vertrag wieder. Jetzt bin ich 3 Monate vor Ende der Elternzeit wieder schwanger. Ich komme ins Beschäftigungsverbot. Wie sieht es nun finanziell aus? Bekomm ich nun das Geld von den 40% oder mein volles 100% Gehalt? 


Elternzeit, schwanger im Nebenjob, Berechnung

Hallo Frau Bader, mein Sohn ist jetzt 2 Jahre geworden. Ich habe 3 Jahre Elternzeit. Ich arbeite nun den dritten Monat bei einer anderen Firma Teilzeit in der Elternzeit. Dies hat mein erster Chef auch erlaubt. Stunden Hauptarbeitgeber:20std/Woche Dieser Vertrag ruht bis März 2025   Stunden Nebentätigkeit in Putzfirma: laut Vertrag:...


Als Krankheitsvertretung schwanger

Hallo!  folgender Sachverhalt: ich bin als Krankheitsvertretung für eine Frau angestellt bis Tag X, wo sie wieder kommt.  Wenn ich nun schwanger werde, würde ich direkt ins BV kommen (das ist bei uns so vorgesehen). Darf die Geschäftsführung dann für mich jemanden Neues einstellen, sodass ich "raus" bin?!    Ich hoffe, es ist verständlich...


Elternzeit endet wieder schwanger

Sehr geehrte Frau Bader,  meine Elternzeit endet im Juli 2024 und ich bin aber bereits wieder schwanger. Der Mutterschutz beginnt Anfang Oktober. Ich würde gerne meine Vollzeitstelle bis dahin wieder aufnehemen die ich vor meiner ersten SS hatte. Am liebsten würde ich die Elternzeit verkürzen und ab Juni schon anfangen um mein elterngeld aufzub...