luca22
Hallo zusammen,
Ich habe mich bei meinem Arbeitgeber für eine einjährige Weiterbildung angemeldet, welche im September starten wird.
Nun haben mein Partner und ich jedoch einen Kinderwunsch und ich frage mich, was passiert wenn ich während der Weiterbildung schwanger werde?
Werde ich die anfallenden Kosten (Weiterbildung, Verpflegung, Hotel) zurück zahlen müssen?
Ich arbeite in einem pflegerischen Bereich und werde dort bei einer Schwangerschaft sehr wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot erhalten.
Die Fortbildung besteht aus theoretischen und praktischen Teilen und findet jedes zweite Wochenende statt.
Würde mich freuen wenn ihr mir helfen könnt.
Habe nur Angst, dass ich am Ende auf den Kosten sitzen bleibe.
Danke!
Hall, das kommt darauf an, was vereinbart wurde, ob man die Ausbildung unterbrechen kann und ob es gesetzl. Regelungen gibt wie zB AVR für die kirchl. Träger. Liebe Grüße NB
cube
Normalerweise unterschreibt man dazu einen Vertrag, in dem solche Dinge aufgeführt sind wie zB Abbruch wg Krankheit oder Schwangerschaft, Kündigung etc. Kommt also darauf an, was im Schriftsatz dazu steht.
cube
Ich würde als AG bei der überschaubaren Zeit allerdings erwarten, dass man dann nicht genau in der Zeit plötzlich beschließt, schwanger zu werden.
luca22
Hallo und danke für die Nachricht. Im Fortbildungsvertrag steht folgendes zur Rückzahlungsklausel: 1. Der Mitarbeiter verpflichtet sich zur Rückzahlung der vom Arbeitgeber getragenen Kosten der Fortbildung gemäß § 2 Abs. 2 und der während der Dauer der Fortbildung gezahlten Vergütung gemäß § 2 Abs. 1, wenn er das Arbeitsverhältnis aus einem nicht vom Arbeitgeber zu vertretenden Grund kündiat oder wenn es seitens des Arbeitgebers aus einem vom Mitarbeiter zu vertretenden Grund beendet wird. 2. Für jeden vollen Tätigkeitsmonat nach Beendigung der Fortbildungsmaßnahme 3. Die Rückzahlungsverpflichtung des Mitarbeiters besteht auch dann, wenn er die Fortbildung vorzeitig ohne wichtigen Grund abbricht oder das Fortbildungsziel schuldhaft nicht erreicht. Die vorstehende Regelung in Abs. 2 findet in diesen Fällen keine Anwendung. Ein Abbruch innerhalb einer Überlegungsfrist von --- Wochen/Monaten nach Beginn der Fortbildung ist hierbei jedoch unschädlich. 4. Der jeweilige Rückzahlungsbetrag ist zum Zeitpunkt des Ausscheidens des Mitarbeiters aus dem Arbeitsverhältnis in voller Höhe fällig und kann gegen pfändbare finanzielle Ansprüche des Mitarbeiters aus dem Arbeitsverhältnis aufgerechnet werden. Ich werde daraus nicht schlau was passiert, wenn die Fortbildung aufgrund einer Schwangerschaft nicht abgeschlossen werden kann.
cube
Ohne die Paragraphen, auf die sich der AG bezieht, versteh ich das auch nicht :-) Ich sag mal so: ein BV ist ja nichts, was du dir aussuchst - du bekommst es vom AG und darfst damit natürlich nicht schlechter gestellt werden als andere MA´s. Ist also nicht dein Verschulden, wenn du auf Grund eines BV´s vom AG eine Fortbildung nicht weiter machen kannst. Wäre für mich eher die Frage, ob ein BV überhaupt auch die Fortbildung unterbrechen würde - dass du nicht mehr am Patienten arbeiten darfst heißt ja nicht, dass du keine rein schulische Fortbildung zB weiter machen könntest.
roza_soza
Eine Bekannte von uns ist während ihres 3. Ausbildungsjahres in der Pflege schwanger geworden - sie hat die Ausbilung regulär beendet musste ein paar praktische Wochen, die in den Mutterschutz fielen nachholen und hat aber während der kompletten Schwangerschaft die Schule besucht und auch gearbeitet. Also das geht schon, wenn man will. Klar kann man einige Sachen nicht machen. Stellt sich halt die Frage, wie genau die Weiterbildung aufgebaut ist und ob du bereit wärst, sie auch schwanger weiterzuführen, wenn es geht. Ansonsten: Ich denke, deine Schuld wäre es nicht, aber ich als Arbeitgeber käme mir etwa verar... wenn ich mitbekomme, dass die Schwangerschaft geplant war...
Mitglied inaktiv
Naja unter Umständen bekommst du die Weiterbildung wegen Mutterschutz gar nicht fertig Mal so unabhängig von einem möglichen bv
luca22
Die Paragraphen, auf die sich der AG bezieht sind folgende: 2.1 Der Mirarbeiter wird unter Fortzahlung seiner vertragsgemäßen Bezüge für die Fortbildungstermine an den Freitagen von der Arbeit freigestellt [...]. 2.2 Der Arbeitgeber übernimmt die Kosten der Fortbildung vollständig. Hierzu gehören die Kosten für die Seminarreihe in Höhe von xxxx €, die Fahrtkosten und die Kosten für Unterkunft. Die Erstattung erfolgt nur gegen Vorlage entsprechender Belege. Versteht mich nicht falsch, ich will diese Fortbildung sehr gerne machen und mich da nicht durchmogeln. Die Fortbildung besteht aus praktischen und theoretischen Teilen. Die theoretischen Teile werde ich sicher absolvieren können. Nur bei den praktischen könnte es schwieriger werden. Würdet ihr euch in meinem Fall auch für die Fortbildung anmelden und einfach gucken ob es klappt? Oder eher gar nicht erst dafür anmelden, wenn man plant schwanger zu werden? Ich meine, es kann ja auch einige Zeit dauern bis es "klappt" und dann hätte man die Fortbildung verschenkt...
mellomania
Fortbildung machen, dann schwanger werden. Für dich hat das nur Vorteile. Du hast sie in der Tasche, verdienst evtl. Mehr, höheren EG etc. Und musst nicht mit Kind weitermachen.
netteKlarinette
Hallo Luca, ich kann rechtlich nichts beitragen aber ich würde dir raten (wenn du nicht schon Mitte/Ende dreißig bist), erst die Weiterbildung abzuschließen und dann schwanger zu werden. Ein Jahr warten ist nicht lang, dafür, dass du es danach beruflich höher qualifiziert mit Kind viel einfacher hast.
roza_soza
Willst du denn auf jeden Fall beides? Dann würde ich zuerst die Weiterbildung machen, denn zuerst das Kind und dann die Weiterbildung mit Kind (jedes zweite Wochenende weg) würde ich nicht unbedingt machen wollen :-)
malini
Ich bin auch in der Pflege und bei meiner FWB war für mich klar, dass in dieser Zeit der Kinderwunsch hintenansteht. Ich würde die Weiterbildung durchziehen und erst danach das Kind planen...
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