Naddi
Hallo Frau Bader, ich bin in einer so verzwickten Situation, dass mir niemand richtig Auskunft geben kann. Nicht einmal die Krankenkasse. Folgende Situation: Ich bin schwanger, beziehe ALG1 und bin momentan in einer Weiterbildung. Jetzt habe ich immer wieder Komplikationen in der Schwangerschaft und bin immer mal wieder krank geschrieben. Mein Bezug von ALG1 hat sich nur durch die Weiterbildung bis zum 1.10.12 verlängert. Ansonsten wäre ich seit Juni schon ALG2 Empfänger. Leider ist wird bei längerer Krankschreibung (ca. länger als2 wochen) meine Weiterbildung automatisch abgebrochen, weil ich dann dem Unterrichtsverlauf nicht mehr folgen könnte. Ich habe leider nur noch einen Restanspruch von 2 Tagen ALG1. Die Agentur meinte, wird die Weiterbildung abgebrochen, endet automatisch mein Leistungsbezug. Geplant von mir war, dass ich mit ALG1 in den Mutterschutz gehe! Dann hätte ich volles Geld weiterhin und auch nachher gewisse Freibeträge nach dem Mutterschutz. Weil dann würde ich in ALG2 Bezug fallen. So habe ich die Info von der Arge. Nun habe ich schon mehrmals im Internet gelesen (wobei man da immer wieder andere Dinge liest), dass wenn während einer Krankmeldung das ALG1 ausläuft, automatisch die Krankenkasse einspringt. Auch das wurde mir beim Expertenteam meiner KK bestätigt. Bei persönlicher Vorsprache dort meinten die, sie können mir das gar nicht sagen. Das ist individuell. Das habe ich nicht verstanden. Es muss doch eine Richtlinie geben. Und was ist besser für mich. Ein Beschäftigungsverbot oder eine Arbeitsunfähigkeit? Da ich alleine bin, bin ich auf das Geld danach angewiesen. Ich möchte wirklich ungern vorm Mutterschutz in ALG2 Bezug fallen. Was sind meine Möglichkeiten? LG Naddi
Hallo, tut mir leid, so spezielle Fragen kann ich im Forum nicht beantworten. Liebe Grüße, NB
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