Naddi
Hallo Frau Bader, ich bin in einer so verzwickten Situation, dass mir niemand richtig Auskunft geben kann. Nicht einmal die Krankenkasse. Folgende Situation: Ich bin schwanger, beziehe ALG1 und bin momentan in einer Weiterbildung. Jetzt habe ich immer wieder Komplikationen in der Schwangerschaft und bin immer mal wieder krank geschrieben. Mein Bezug von ALG1 hat sich nur durch die Weiterbildung bis zum 1.10.12 verlängert. Ansonsten wäre ich seit Juni schon ALG2 Empfänger. Leider ist wird bei längerer Krankschreibung (ca. länger als2 wochen) meine Weiterbildung automatisch abgebrochen, weil ich dann dem Unterrichtsverlauf nicht mehr folgen könnte. Ich habe leider nur noch einen Restanspruch von 2 Tagen ALG1. Die Agentur meinte, wird die Weiterbildung abgebrochen, endet automatisch mein Leistungsbezug. Geplant von mir war, dass ich mit ALG1 in den Mutterschutz gehe! Dann hätte ich volles Geld weiterhin und auch nachher gewisse Freibeträge nach dem Mutterschutz. Weil dann würde ich in ALG2 Bezug fallen. So habe ich die Info von der Arge. Nun habe ich schon mehrmals im Internet gelesen (wobei man da immer wieder andere Dinge liest), dass wenn während einer Krankmeldung das ALG1 ausläuft, automatisch die Krankenkasse einspringt. Auch das wurde mir beim Expertenteam meiner KK bestätigt. Bei persönlicher Vorsprache dort meinten die, sie können mir das gar nicht sagen. Das ist individuell. Das habe ich nicht verstanden. Es muss doch eine Richtlinie geben. Und was ist besser für mich. Ein Beschäftigungsverbot oder eine Arbeitsunfähigkeit? Da ich alleine bin, bin ich auf das Geld danach angewiesen. Ich möchte wirklich ungern vorm Mutterschutz in ALG2 Bezug fallen. Was sind meine Möglichkeiten? LG Naddi
Hallo, tut mir leid, so spezielle Fragen kann ich im Forum nicht beantworten. Liebe Grüße, NB
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader! Ich habe im April 2012 eine Weiterbildung begonnen, die mein Arbeitgeber bezahlt. Wenn ich jetzt während dieser Weiterbildung schwanger werde, aber trotzdem weiterhin diese Weiterbildung bis Juni 2013 fertig mache muss ich dann dem Arbeitgeber die Kosten zurück zahlen? Mit freundlichen Grüßen Steffi
Guten Tag Frau Bader, wenn ich während einer Weiterbildung, die mein Arbeitgeber zahlt, schwanger werde und ins Beschäftigungsverbot muss, kann ich die Weiterbildung währenddessen weitermachen. Und ist der Weiterbilder verpflichtet, mich eventuell versäumte Termine nachholen zu lassen? Liebe Grüsse und vielen Dank
Hallo zusammen, Ich habe mich bei meinem Arbeitgeber für eine einjährige Weiterbildung angemeldet, welche im September starten wird. Nun haben mein Partner und ich jedoch einen Kinderwunsch und ich frage mich, was passiert wenn ich während der Weiterbildung schwanger werde? Werde ich die anfallenden Kosten (Weiterbildung, Verpflegung, Hotel) zu ...
Hallo also ich habe eine Frage und zwar: ich bin Erzierin und Vollzeitkraft. August und September bin in Elternzeit mein Kind ist 6 Jahre alt und wird eingeschult..Ab Oktober 2025 arbeite ich wieder aber mit weniger Stunden 30 Std statt 39 Std.. Für den Fall das ich jetzt schwanger werde und sofort Beschäftigungsverbot habe was bekomme ich ...
Hallo also ich habe eine Frage und zwar: ich bin Erzierin und Vollzeitkraft. August und September bin in Elternzeit mein Kind ist 6 Jahre alt und wird eingeschult..Ab Oktober 2025 arbeite ich wieder aber mit weniger Stunden 30 Std statt 39 Std.. Für den Fall das ich jetzt schwanger werde und sofort Beschäftigungsverbot habe was bekomme ich ...
Guten Tag Frau Bader, Ich befinde mich zur Zeit in der Elternzeit für ein Jahr bis 27.04.2026. Mein Mann und ich haben aber ein Wünsch für das zweite Kind und ich würde wieder schwanger sein während dieser Elternzeit. Meine Fragen sind, muss ich die Elternzeit rechtzeitig beenden wenn ich in der Elternzeit erneut schwanger wäre? Und wie sieht e ...
Hallo, Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...
Guten Tag Frau Bader, folgende Situation: Ich habe am 11.08.2021 unser erster Kind zur Welt gebracht - bin damals von meinem Arbeitgeber direkt mit Bekanntgabe in's BV gekommen. Hätte dieser das BV nicht ausgestellt, wäre aber auch eins aus gesundheitlichen Gründen vom FA ausgestellt worden. Nach der Geburt war ich für insgesamt 3 Jahre i ...
Hallo. Ich bin seit 6 Wochen in meiner Firma krankgeschrieben. Danach werde ich bestimmt Krankengeld beziehen. Falls ich schwanger werde und wieder in der Firma arbeite, muss ich dann am ersten arbeitsTag, an dem ich kein Krankengeld mehr bekomme, wieder zur Arbeit erscheinen, oder per E-Mail mitzuteilen, dass ich schwanger bin und BV bekomme , da ...
Hallo Frau Bader , meine 3 jährige Elterzeit endet am 26.januar 2026. Nun bin ich erneut schwanger Geburtstermin ist der 15.04.2026. wie bei meiner ersten Schwangerschaft werde ich von meiner Frauenärztin ins bv gesetzt. Was steht mir nun in der Schwangerschaft zu? Bekomme ich durch das bv mein normales Gehalt wieder wie auch in der ersten Schw ...
Die letzten 10 Beiträge
- Ekternzeit vorzeitig beenden wegen Finanzielle Notlage
- Erneut schwanger in Elternzeit
- Verfahren Sorgerecht (ABR): Was kann beantragt werden?
- KITA 1. Wahl wegen und Entfernung, trotzdem nur spontan platz in waldkindergarten bekommen mit kurzen zeiten und 40min weg bergauf
- Elterngeld , Kündigung und ALG1
- Elternzeitwechsel von Mutter zu Vater
- Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Mutterschutzfrist Stille Geburt/Frühgeburt