Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Weiterbildung trotz Beschäftigungverbot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Weiterbildung trotz Beschäftigungverbot

JeanA

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Ich bin ab Januar in Beschäftigungverbot. Meine Weiterbildung als Praxisanleiterin läuft bis Februar. Meine Sachbearbeiterin hat telefonisch gesagt ,dass ich den Weiterbildung weiter teilnehmen darf aber sie stellt keine Bestätigung aus. Die Ausrede : sie möchtet keine Risiko eingehen ,dass mich was passiert könnte . Meine Kursleiterin möchtet eine Bestätigung von meine Ärztin und der Arbeitgeber. Die Bestätigung von meine Ärztin habe ich bekommen . Wie ist das , darf ich eigentlich in der Weiterbildung weiter teilnehmen ? Die Weiterbildung ist online Unterricht nur einmal die Woche soll ich in die Akademie. Ich bin Krankenschwester. Vielen Dank im Voraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der AG muss genau ausführen, was vom BV umfasst ist. Was steht denn drin? Wenn die Ausbildung keine Gefahr für Mutter und Kind beinhaltet, sehe ich das Problem nicht. Liebe Grüße NB


Berlin!

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Grundsätzlich ja. Denn die Gefahr für Dich bzw. Dein baby geht ja von dem Arbeitsplatz aus, den Du ja nun aber gar nicht mehr besuchst. Eine Online-Fortbildung von zu Hause unterläuft das BV nicht und ist vermutlich ungefährlich. Sprich einfach mit Deiner AG bzw der Personalstelle.


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