Ich bin ab Januar in Beschäftigungverbot. Meine Weiterbildung als Praxisanleiterin läuft bis Februar. Meine Sachbearbeiterin hat telefonisch gesagt ,dass ich den Weiterbildung weiter teilnehmen darf aber sie stellt keine Bestätigung aus. Die Ausrede : sie möchtet keine Risiko eingehen ,dass mich was passiert könnte . Meine Kursleiterin möchtet eine Bestätigung von meine Ärztin und der Arbeitgeber. Die Bestätigung von meine Ärztin habe ich bekommen . Wie ist das , darf ich eigentlich in der Weiterbildung weiter teilnehmen ? Die Weiterbildung ist online Unterricht nur einmal die Woche soll ich in die Akademie. Ich bin Krankenschwester. Vielen Dank im Voraus
von JeanA am 23.01.2022, 14:26