Guten Tag,
Ich mache seit einem Jahr eine Weiterbildung die der Arbeitgeber zahlt. Sie dauert nochmal 16 Monate. Wenn ich jetzt schwanger werde und die Weiterbildung nicht beenden kann , muss ich die Kosten dann zurückzahlen? In der Vereinbarung steht, bei Eigenverschulden und Abbruch durch kündigung, aber gehört eine Schwangerschaft zu eigenverschulden?
Ich würde die ja nach der Elternzeit, gerne beenden.
Vielen Dank im voraus.
Liebe Grüße
von
Vany88
am 02.01.2021, 12:46
Antwort auf:
Weiterbildung
Hallo,
ich würde zuerst einmal von der Redaktion den richtigen Namen entfernen lassen - sonst kennt der Ag Ihre Pläne eher, als es Ihnen lieb ist.
Ansonsten würde ich klären, ob eine Unterbrechung möglich ist. Eigenverschuldet ürde ich eine Schwangerschaft ansonsten nicht nennen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.01.2021
Antwort auf:
Weiterbildung
Kann man die Weiterbildung pausieren? Das würde ich mit dem AG klären ob das möglich ist. Oder alternativ die Weiterbildung in der Elternzeit weiter durchziehen. Das habe ich auch gemacht, wenn es eine Weiterbildung ist bei der man sich die Zeit selbst einteilen kann, sind 10-20 Stunden pro Woche gut zu schaffen.
von
bellis123
am 02.01.2021, 14:39
Antwort auf:
Weiterbildung
Die weiterbildung ist immer alle 2 Monate eine komplette Woche im hotel. Die Termine sind festgelegt. Ich müsste mal nachhören ob man sie pausieren kann und ich dann später nur die letzten 4 semunarbesuche plus Prüfung nachholen kann
von
Vany88
am 02.01.2021, 16:05
Antwort auf:
Weiterbildung
Ich weiß nur das man zb die weiterbildung verlängern kann und sagen kann ich mach z.b 6 monate später als geplant die Prüfung. Also hänge noch mal dran
von
Vany88
am 02.01.2021, 16:07
Antwort auf:
Weiterbildung
Ich weiß nur das man zb die weiterbildung verlängern kann und sagen kann ich mach z.b 6 monate später als geplant die Prüfung. Also hänge noch mal dran
von
Vany88
am 02.01.2021, 16:15