Frage: Weiterbildung

Guten Tag, Ich mache seit einem Jahr eine Weiterbildung die der Arbeitgeber zahlt. Sie dauert nochmal 16 Monate. Wenn ich jetzt schwanger werde und die Weiterbildung nicht beenden kann , muss ich die Kosten dann zurückzahlen? In der Vereinbarung steht, bei Eigenverschulden und Abbruch durch kündigung, aber gehört eine Schwangerschaft zu eigenverschulden? Ich würde die ja nach der Elternzeit, gerne beenden. Vielen Dank im voraus. Liebe Grüße

von Vany88 am 02.01.2021, 12:46



Antwort auf: Weiterbildung

Hallo, ich würde zuerst einmal von der Redaktion den richtigen Namen entfernen lassen - sonst kennt der Ag Ihre Pläne eher, als es Ihnen lieb ist. Ansonsten würde ich klären, ob eine Unterbrechung möglich ist. Eigenverschuldet ürde ich eine Schwangerschaft ansonsten nicht nennen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.01.2021



Antwort auf: Weiterbildung

Kann man die Weiterbildung pausieren? Das würde ich mit dem AG klären ob das möglich ist. Oder alternativ die Weiterbildung in der Elternzeit weiter durchziehen. Das habe ich auch gemacht, wenn es eine Weiterbildung ist bei der man sich die Zeit selbst einteilen kann, sind 10-20 Stunden pro Woche gut zu schaffen.

von bellis123 am 02.01.2021, 14:39



Antwort auf: Weiterbildung

Die weiterbildung ist immer alle 2 Monate eine komplette Woche im hotel. Die Termine sind festgelegt. Ich müsste mal nachhören ob man sie pausieren kann und ich dann später nur die letzten 4 semunarbesuche plus Prüfung nachholen kann

von Vany88 am 02.01.2021, 16:05



Antwort auf: Weiterbildung

Ich weiß nur das man zb die weiterbildung verlängern kann und sagen kann ich mach z.b 6 monate später als geplant die Prüfung. Also hänge noch mal dran

von Vany88 am 02.01.2021, 16:07



Antwort auf: Weiterbildung

Ich weiß nur das man zb die weiterbildung verlängern kann und sagen kann ich mach z.b 6 monate später als geplant die Prüfung. Also hänge noch mal dran

von Vany88 am 02.01.2021, 16:15



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