Lisa2405
Hallo Fr. Bader, ich hoffe Sie können uns helfen. Beschreibung unserer derzeitigen Situation: Unsere Tochter wurde am 24 Mai 2019 geboren. Mein Mann arbeitet aktuell Vollzeit und ich befinde mich in Elternzeit und beziehe Basiselterngeld. Mein Mann möchte gerne im Januar und Februar 2020 in Elternzeit gehen und ebenfalls Basiselterngeld beziehen. Somit wären wir gleichzeitig in Elternzeit. Nun soll unerwartet am 06.01.2020 die erste Blockwoche (135h gesamt in 3 Wochen, also 45 Wochenstunden) seiner Weiterbildung beginnen. Die Elternzeit zu verschieben ist nahezu unmöglich. Laut Elterngeldstelle hat er damit KEINEN Anspruch auf Elterngeld. „Außer er legt eine Bescheinigung der Agentur für Arbeit nach SGB 3 vor“ (was auch immer das bedeuten soll?) Das Bundesministerium für Familie, Jugend, Etc. sagte, dass eine Weiterbildung mit mehr als 30 Wochenstunden möglich ist, wenn diese unentgeltlich wahrgenommen wird. Zählt dieses nur für die Elternzeit oder auch für das Elterngeld? Wir kommen leider trotz der Behördengespräche nicht wirklich weiter. Sehen Sie eine Möglichkeit für meinen Mann, die Elternzeit zu nehmen, gleichzeitig an der Weiterbildung teilzunehmen und trotzdem Geld zu bekommen (egal ob durch den Arbeitgeber als Lohn oder bei einer unentgeltlichen Weiterbildung in Form von Elterngeld?) Mit freundlichen Grüßen, Lisa
Hallo, ist doch unten schon beantwortet. Liebe Grüße NB
Lisa2405
Ich musste meinen anderen Account löschen. Ich wusste nicht, ob mein Eintrag dann verschwindet. Daher habe ich ihn nochmal reingestellt. Es besteht ein Arbeitsvertrag. Wenn mein Mann auf das Gehalt für diesen Monat bzw. für die Weiterbildung verzichten würde, könnte er dann Elterngeld bekommen oder geht das nicht, weil es mehr als 45 Wochenstunden sind? Liebe Grüße Lisa
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Hallo Frau Bader, mein ET ist am 30.09 und ich möchte 2 Jahre in Elternzeit gehen, allerdings nur Elterngeld Basis beantragen und nach dem ich kein Elterngeld mehr erhalte einen 15 Std./W Job machen. In der restlichen Elternzeit bei dem ich kein Elterngeld erhalte möchte ich Wohngeld beantragen Muss ich mit irgendwelchen Rückzahlungen be ...
Hi, was ist der relevante Bemessungszeitraum für das Elterngeld eines 2. Kindes, wenn: - ich verbeamtete Lehrerin bin und bereits ein Kind habe - 1. Kind kam im Oktober 24 zur Welt, das 2. Kind wäre für Ende 2026 geplant - Elterngeldbezug endet im Dezember 2025 - Ende 2025 Start einer freiberuflichen Tätigkeit als Nachhilfelehrerin ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin ein Zahnmedizinische fachangestellte und ich bin jetzt im Elternzeit bis 2027, mein Elterngeld endet nächste Monat weil mein Kind wird ein Jahr alt, die frage jetzt wie kann ich die nächsten zwei jahre finanzieren, kann arbeitslosengeld I beantragen oder muss ich mich erstmal kündigen??? Oder was kann mann b ...
Sehr geehrte Frau Bader, bei der Frage zur Mindestbezugszeit Elterngeld hatten sie geantwortet, dass die Bewilligung insgesamt aufzuheben ist, wenn sich herausstellt, dass die Person nur für einen Monat Elterngeld beanspruchen kann/möchte. Das ist meiner Meinung nach so nicht ganz korrekt. Der von Ihnen zitierte Teil der Richtlinien is ...
Sehr geehrte Frau Bader, erst einmal danke ich Ihnen für Ihren tollen Service hier, freue mich sehr, dass es so etwas gibt. Ich habe mehrere Fragen zu folgender Situation: A und B sind Eltern geworden. A war vor der Geburt des Nachwuchses im ALG I Bezug gleichzeitig nebenberuflich selbständig mit relativ geringen Einnahmen. B war bereits ...
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Hallo, im Forum sind so viele Beiträge dazu deshalb wollte ich direkt nachfragen. Ich möchte nur Basiselterngeld beantragen. Laut dem Antrag kann der Partner in den ersten 12 Monaten ebenfalls für 1 Monat Basiselterngeld beantragen. Ist es relevant in welchem der ersten 12 Lebensmonate das ist? Kann ich zB im 11. Lebensmonat parallel zu m ...
Hallo und guten Morgen Frau Bader und in die Runde, ich habe eine Frage zum Elterngeld und den so genannten Partnermonaten. Vieles verstehe ich nach Lektüre und Recherche gut, weiß darum, dass das Kind persönlich betreut sein muss, dass das Einkommen in den 2 (Basis Elterngeld) oder 4 (ElterngeldPlus) Partnermonaten geringer sein muss als im jä ...
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