Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bezug von Elterngeld während einer Weiterbildung

Frage: Bezug von Elterngeld während einer Weiterbildung

Mitglied inaktiv

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Hallo Fr. Bader, ich hoffe Sie können uns helfen. Beschreibung unserer derzeitigen Situation: Unsere Tochter wurde am 24 Mai 2019 geboren. Mein Mann arbeitet aktuell Vollzeit und ich befinde mich in Elternzeit und beziehe Basiselterngeld. Mein Mann möchte gerne im Januar und Februar 2020 in Elternzeit gehen und ebenfalls Basiselterngeld beziehen. Somit wären wir gleichzeitig in Elternzeit. Nun soll unerwartet am 06.01.2020 die erste Blockwoche (135h gesamt in 3 Wochen, also 45 Wochenstunden) seiner Weiterbildung beginnen. Die Elternzeit zu verschieben ist nahezu unmöglich. Laut Elterngeldstelle hat er damit KEINEN Anspruch auf Elterngeld. „Außer er legt eine Bescheinigung der Agentur für Arbeit nach SGB 3 vor“ (was auch immer das bedeuten soll?) Das Bundesministerium für Familie, Jugend, Etc. sagte, dass eine Weiterbildung mit mehr als 30 Wochenstunden möglich ist, wenn diese unentgeltlich wahrgenommen wird. Zählt dieses nur für die Elternzeit oder auch für das Elterngeld? Wir kommen leider trotz der Behördengespräche nicht wirklich weiter. Sehen Sie eine Möglichkeit für meinen Mann, die Elternzeit zu nehmen, gleichzeitig an der Weiterbildung teilzunehmen und trotzdem Geld zu bekommen (egal ob durch den Arbeitgeber als Lohn oder bei einer unentgeltlichen Weiterbildung in Form von Elterngeld?) Mit freundlichen Grüßen, Lisa Horsten


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wesenliche Frage ist: Ist es wie eine Schule, er bekommt also vn niemanden Geld dafür o ist es aus einem bestehenden Arbeitsvertrag heraus u er bekommt in der Zeit Lohn. Die erste Alternatie ist problemlos in der EZ möglich, die zweite nicht. Liebe Grüße NB


Lisa2405

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Es besteht ein Arbeitsvertrag. Wenn mein Mann auf das Gehalt für diesen Monat bzw. für die Weiterbildung verzichten würde, könnte er dann Elterngeld bekommen oder geht das nicht, weil es mehr als 45 Wochenstunden sind? Liebe Grüße Lisa


Mitglied inaktiv

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Nur ein Gedanke... Dein mann hat doch die Elternzeit beim AG gemeldet, oder ... Dann erhält er doch gar keinen Lohn für diese Monate Jan und Februar


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