Hallo, ich nehme seit einiger Zeit an einer Weiterbildung meines Arbeitgebers teil und ich freue mich sehr über diese Chance der Weiterentwicklung. Die Kosten werden komplett übernommen und die Weiterbildung ist in meiner regulären Dienstzeit. Nun wächst bei mir und einem Mann stetig der Wunsch nach einem weiteren Kind. Durch eine vorherige Schwangerschaft bei diesem Arbeitgeber weiß ich, dass ich sofort ins BV komme (Einsatzort Kita). Die Weiterbildung geht noch circa 1 Jahr (ca . 2 Tage pro Monat) und mir liegt sehr daran, diese zu Ende zu führen. Karierrechancen für junge Mütter sind dann doch eher rar in der Brance... und sie macht mir auch wirklich Spaß! Meine Frage ist nun, darf ich trotz betrieblichem BV an einer Weiterbildung (Tätigkeitsprofil: im Plenum mit anderen Pädagog*innen, sitzen, reden, diskutieren, Gruppenarbeiten, zuhause Texte vorbereiten, eine Abschlussarbeit schreiben und Ähnliches) teilnehmen? Oder ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass ich komplett raus bin und meine Weiterbildung verliere? Gibt es hier passende Passagen im Mutterschutzgesetzt? Oder eventuell im allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz? Über sachliche Infos wäre ich sehr dankbar!
von MomtoBe2 am 09.08.2022, 12:30