Einen schönen guten Tag,
der KV muste aufgrund der Schwangerschaft die Umstandsmode sowie die Erstausstattung bezahlen. Nun fordert der KV die Herausgabe der Artikel?
Wie sie das Rechtlich aus? Habe ich dem KV die Artikel auszuhändigen?
von
Halute
am 22.02.2022, 21:51
Antwort auf:
Kosten der Schwangerschaft
Hallo,
es gibt dazu keine gesetzl. Regelung. § 1651l BGB regelt den Unterhalt.
Für die Erstausstattung eines Babys dürfen dem unterhaltspflichtigen Vater pauschal 1000 Euro in Rechnung gestellt werden. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz. Nach dem Urteil handelt es sich dabei um einen "Sonderbedarf" des Kindes, der nicht mit den allgemeinen Unterhaltszahlungen abgedeckt sei.
Er muss also das Geld für die Sonderausstattung geben u Sie kaufen. Sie werden dann Eigentümer.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.02.2022
Antwort auf:
Kosten der Schwangerschaft
Das kommtdarauf an, wem sie gehören.
Hat er sie Dir geschenkt? Warum musste er sie bezahlen, sprich: was gab es für eine Vereinbarung dazu?
Wenn er sie bezahlt hat und sie Dir nur überlassen hat, musst Du die Dinge herausgeben.
Aber nochmal: das kann man aufgrund des knappen Sachverhalts nicht sagen.
von
Berlin!
am 23.02.2022, 07:41
Antwort auf:
Kosten der Schwangerschaft
Die Kosten der Schwangerschaft sowie die Erstausstattung musste er aufgrund von gesetzlicher Grundlade bezahlen.
von
Halute
am 23.02.2022, 09:14
Antwort auf:
Kosten der Schwangerschaft
Was sagt denn diese gesetzliche Grundlage über das Eigentum dieses Besitzes? Welche Grundlage war das?
von
Pamo
am 23.02.2022, 10:49
Antwort auf:
Kosten der Schwangerschaft
Welche gesetzliche Grundlage soll denn das sein?
Wie gesagt: ohne konkretere Infos kann man das nicht sagen.
von
Berlin!
am 23.02.2022, 13:11
Antwort auf:
Kosten der Schwangerschaft
Laut Paragraf 1615l BGB dort steht leider nicht zum Eigentum
von
Halute
am 23.02.2022, 17:39
Antwort auf:
Kosten der Schwangerschaft
Ja, das ist so,viele Wissen das leider nicht. Oder fordern das Geld einfach nicht ein. Der Vater hat sich an allen Kosten, die der Mutter durch die Schwangerschaft und die Geburt entstehen zu beteiligen. Im Indealfall zu 50%.
er muss sogar im falle des Todes der Mutter durch die Schwangerschaft die Beerdigung zahlen, wenn das die gesetzlichen Erben nicht übernehmen.
von
mamavonbaby
am 23.02.2022, 20:26