Frage: Kosten der Schwangerschaft

Einen schönen guten Tag, der KV muste aufgrund der Schwangerschaft die Umstandsmode sowie die Erstausstattung bezahlen. Nun fordert der KV die Herausgabe der Artikel? Wie sie das Rechtlich aus? Habe ich dem KV die Artikel auszuhändigen?

von Halute am 22.02.2022, 21:51



Antwort auf: Kosten der Schwangerschaft

Hallo, es gibt dazu keine gesetzl. Regelung. § 1651l BGB regelt den Unterhalt. Für die Erstausstattung eines Babys dürfen dem unterhaltspflichtigen Vater pauschal 1000 Euro in Rechnung gestellt werden. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz. Nach dem Urteil handelt es sich dabei um einen "Sonderbedarf" des Kindes, der nicht mit den allgemeinen Unterhaltszahlungen abgedeckt sei. Er muss also das Geld für die Sonderausstattung geben u Sie kaufen. Sie werden dann Eigentümer. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.02.2022



Antwort auf: Kosten der Schwangerschaft

Das kommtdarauf an, wem sie gehören. Hat er sie Dir geschenkt? Warum musste er sie bezahlen, sprich: was gab es für eine Vereinbarung dazu? Wenn er sie bezahlt hat und sie Dir nur überlassen hat, musst Du die Dinge herausgeben. Aber nochmal: das kann man aufgrund des knappen Sachverhalts nicht sagen.

von Berlin! am 23.02.2022, 07:41



Antwort auf: Kosten der Schwangerschaft

Die Kosten der Schwangerschaft sowie die Erstausstattung musste er aufgrund von gesetzlicher Grundlade bezahlen.

von Halute am 23.02.2022, 09:14



Antwort auf: Kosten der Schwangerschaft

Was sagt denn diese gesetzliche Grundlage über das Eigentum dieses Besitzes? Welche Grundlage war das?

von Pamo am 23.02.2022, 10:49



Antwort auf: Kosten der Schwangerschaft

Welche gesetzliche Grundlage soll denn das sein? Wie gesagt: ohne konkretere Infos kann man das nicht sagen.

von Berlin! am 23.02.2022, 13:11



Antwort auf: Kosten der Schwangerschaft

Laut Paragraf 1615l BGB dort steht leider nicht zum Eigentum

von Halute am 23.02.2022, 17:39



Antwort auf: Kosten der Schwangerschaft

Ja, das ist so,viele Wissen das leider nicht. Oder fordern das Geld einfach nicht ein. Der Vater hat sich an allen Kosten, die der Mutter durch die Schwangerschaft und die Geburt entstehen zu beteiligen. Im Indealfall zu 50%. er muss sogar im falle des Todes der Mutter durch die Schwangerschaft die Beerdigung zahlen, wenn das die gesetzlichen Erben nicht übernehmen.

von mamavonbaby am 23.02.2022, 20:26



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Kosten der Schwangerschaft und Geburt

Ich erwarte mein erstes Kind und habe mich vom Vater des Kindes getrennt, er will die Vaterschaft erst nach einem Vaterschaftstest anerkennen und natürlich erst dann Unterhalt für das Kind und mich zahlen. Nun zu meiner Frage wie sieht das aus mit den Kosten der Schwangerschaft und Geburt sowie den Kosten der Erstlingsausstattung? Verfallen die...


kosten in der schwangerschaft für stationären aufenthalt???

Hallöchen! Ich war in meiner Schwangerschaft 2 mal stationär im Krankenhaus (im März und April) und habe jetzt einen Brief bekommen das ich den Eigenanteil bezahlen soll. Ist man in der Schwangerschaft nicht auch davon befreit? Rezeptgebühren sind ja auch frei für Schwangere. Durch rumstöbern im Internet habe ich nun festgestellt, dass ma...


Welche Kosten übernimmt italienische KKV bei Schwangerschaft in Deutschland?

Hallo! Ich habe zwei Wohnsitze. Einen in Italien wo ich auch arbeite und gesetzlich Krankenversichert bin, einen in Deutschland. Da ich nun Schwanger und von der Arbeit freigestellt bin, würde ich den Rest der Schwangerschaft gerne in Deutschland verbringen, da hier auch meine Familie lebt. Auch würde ich dann gerne hier entbinden. Nun ist meine F...


Kosten Schwangerschaft & Geburt: Muss Kindsvater sich beteiligen?

Hallo Frau Bader, nuss sich der werdende Vater an den Kosten für die Schwangerschaft (primär Kleidung,privat zu zahlende Medikamente etc.) sowie die Babyerstausstattung beteiligen? Kann das Sozialamt dies einfordern? Die Schwangere lebt allein, ist nicht mehr mit dem Kindsvater zusammen und bezieht Leistungen nach SGB XII und wird den Mehr...


Betreuungsunterhalt und Kosten rund um die Schwangerschaft

Guten Morgen Frau Bader, ab wann steht mir als ledige Mutter Betreuungsunterhalt und Unterhalt durch den Kindsvater zu? Der errechnete Geburtstermin ist mitten im Monat. Wie werden die Kosten für die Erstausstattung des Säuglings geteilt? Was zählt hier alles dazu? Durch meine körperliche Veränderung muss ich Umstandskleidung kaufen. ...


Elterngeld bei Schwangerschaft in Elternzeit

Liebe Frau Bader,  mein Sohn wurde im März 2022 geboren. Seit April 2023 gehe ich in Elternzeit Teilzeit arbeiten. Jetzt bin ich zum zweiten Mal schwanger. Im Juli soll das Kind kommen. Bis zum Mutterschutz bin ich in Elternzeit. Worauf bezieht sich die Berechnung des Elterngeldes? Ich habe gelesen, dass das Vollzeitgehalt vor der Elternzeit au...


Kurzarbeit während Schwangerschaft

Guten Tag Frau Bader, mein Unternehmen plant im nächsten Monat tageweise in Kurzarbeit zu gehen. Ich bin in Teilzeit beschäftigt und derzeit in SSw14. Ist es nicht so, dass Kurzarbeit eine Entgeltersatzleistung ist und nicht zum Elterngeld hinzugerechnet wird? Wäre es legitim mich trotzdem in Kurzarbeit zu schicken? Ich hätte erhebliche wirts...


Schwangerschaft Trennung

Ich brauche dringend bitte Hilfe.  Ich habe mich von meinem Freund (Erzeuger meines Kindes) getrennt. Ich bin in der 26. SSW und lebe bei meinen Eltern wieder. Er droht mir mit Gericht und Gewalt mir das Kind wegzunehmen sobald es auf der Welt ist. Was muss ich alles beantragen, damit er gesetzlich/rechtlich mir mein Kind nicht wegnehmen kann und...


In Schwangerschaft auf Vollzeit erhöhen

Guten Morgen Frau Bader, ich bin frisch schwanger und Lehrerin (verbeamtet) in NRW. Kurz vor der Schwangerschaft wurde mein Antrag auf Teilzeit (ca. 65%) ab Sommer erneut bewilligt. Jetzt frage ich mich, ob ich ab dem 01.08. auch auf Vollzeit erhöhen kann (wäre ja ohnehin nur bis Oktober, wenn der Mutterschutz beginnt; sofern natürlich alles gu...


Verdienstausfall durch Schwangerschaft

Hallo Frau Bader,  ich bin im Rettungsdienst tätig und darf deshalb aktuell nicht auf dem Rettungswagen eingesetzt werden. Mein Arbeitgeber hat mir einen alternativen Arbeitsplatz geschaffen in der Verwaltung, dem ich auch sehr gerne nachgehe, damit ich nicht in ein Beschäftigungsverbot komme. Allerdings bedeutet das für mich einen erheblichen ...