Betreuungsunterhalt und Kosten rund um die Schwangerschaft

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Betreuungsunterhalt und Kosten rund um die Schwangerschaft

Guten Morgen Frau Bader, ab wann steht mir als ledige Mutter Betreuungsunterhalt und Unterhalt durch den Kindsvater zu? Der errechnete Geburtstermin ist mitten im Monat. Wie werden die Kosten für die Erstausstattung des Säuglings geteilt? Was zählt hier alles dazu? Durch meine körperliche Veränderung muss ich Umstandskleidung kaufen. Ich meine, gelesen zu haben, dass ich auch hier die Kosten nicht alleine tragen muss? Gibt es rechtliche Grundlagen, die das regeln? Vielen Dank, dass Sie sich hier die Zeit für die Beantwortung all der Fragen nehmen. Danke für Ihre fachliche Einschätzung und viele Grüße

von kleinerelch am 27.02.2020, 07:38



Antwort auf: Betreuungsunterhalt und Kosten rund um die Schwangerschaft

Hallo, 1. § 1615l BGB - Gesetzestext (1) Der Vater hat der Mutter für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes Unterhalt zu gewähren. Dies gilt auch hinsichtlich der Kosten, die infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung außerhalb dieses Zeitraums entstehen. (2) Soweit die Mutter einer Erwerbstätigkeit nicht nachgeht, weil sie infolge der Schwangerschaft oder einer durch die Schwangerschaft oder die Entbindung verursachten Krankheit dazu außerstande ist, ist der Vater verpflichtet, ihr über die in Absatz 1 Satz 1 bezeichnete Zeit hinaus Unterhalt zu gewähren. Das Gleiche gilt, soweit von der Mutter wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt. Sie verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Dabei sind insbesondere die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen. 2. Laut OLG Koblenz komplett (Erstausstattung u Umstandsmoden) bis zu 1.000 €. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.03.2020



Antwort auf: Betreuungsunterhalt und Kosten rund um die Schwangerschaft

Der Kindesunterhalt ist erst mal vorrangig. Wenn dein Ex-Partner dann noch Geld über hat, kann dieses für Betreuungsunterhalt angerechnet werden. Die Höhe richtet sich nach dabei nach deinem ermittelten Bedarf - nicht nach dem, was er verdient. Elterngeld wird auf das Betreuungsgeld angerechnet. Hat er noch anderen Unterhalt für andere Kinder zu zahlen, gehen diese auch vor deinem Anspruch. Wieviel Betreuungsunterhalt du bekommen könntest/Anspruch hast, würde ich von einem Anwalt ausrechnen lassen. Hängt auch davon ab, ob ihr zusammen gewohnt habt (gemeinsames Einkommen) oder nicht, ob du überhaupt vorher gearbeitet hast oder nicht und deine Verdienstmöglichkeiten dann nur fiktiv berechnet werden können etc. Das der Ex-Partner für Umstandskleidung etc zahlen muss habe ich aber noch nicht gehört oder gelesen.

von cube am 27.02.2020, 09:15



Antwort auf: Betreuungsunterhalt und Kosten rund um die Schwangerschaft

Für Erstlingsausstattung und auch Umgangskleidung gibt es Fördermittel, je nachdem wie hoch dein Einkommen ist. Dazu muss man sich aber selbst entsprechend früh bei den entsprechenden Sozialstellen melden, Ansprechpartner wären da ProFamilia, Diakonie, Caritas, unter Umständen auch das Arbeitsamt/Jobcenter.

von Felica am 27.02.2020, 09:19



Antwort auf: Betreuungsunterhalt und Kosten rund um die Schwangerschaft

Erstausstattung und auch die Kosten, die Dir entstehen (z.B. Umstandskleidung) sind Sonderbedarf, der KV muß sich daran beteiligen. Und zwar an allem, was sich im "normalen Rahmen" bewegt - kein Edel-Kinderwagen mit vergoldeten Speichen, aber ein normaler Standard-KiWa, gerne auch gebraucht, ist im "normalen Rahmen" und damit anteilig vom KV zu bezahlen. Das Problem ist häufig die Durchsetzung und die (mangelnde) Zahlungsfähigkeit des KV. Betreuungsunterhalt wird ja eh erst ab Ende des Mutterschutzes relevant, vorher bekommst Du doch noch Dein volles Gehalt. Wenn der KV liquide ist, würde ich in einen Anwalt investieren.

von Strudelteigteilchen am 27.02.2020, 09:33



Antwort auf: Betreuungsunterhalt und Kosten rund um die Schwangerschaft

theoretisch kannst du den werdenden vater verklagen, wenn du schwangerschaftsbedingt weniger verdienst und auch kosten, die dir wegen der Schwangerschaft entstehen, könnten anteilig eingeklagt werden. so war das zumindest mal, m.w. nur mit Anwalt bei richtig gut verdienern durchzusetzen. hat der kv denn richtig asche? ansonsten wie felica schrieb, frag mal zb bei pro familia, vor jahren half mir die landesstiftung hilfe für mutter und Kind.

Mitglied inaktiv - 27.02.2020, 09:45



Antwort auf: Betreuungsunterhalt und Kosten rund um die Schwangerschaft

Kleinerelch hatte schon mal gefragt... Der KV zahlt schon für ex Frau und 4 Kinder

Mitglied inaktiv - 27.02.2020, 11:54



Antwort auf: Betreuungsunterhalt und Kosten rund um die Schwangerschaft

Bei Ehefrau und 4 weiteren Kindern ist ja fraglich, ob dir überhaupt noch etwas zusteht bzw. von seinem Gehalt überhaupt noch etwas übrig bleibt. Antwort von Frau Bader aus deiner letzten Frage: "Die Kinder und auch die Ehefrau sind vorrangig. Dann wird alles mögliche abgezogen und Sie bekommen vom Rest 3/7". Da er ja offenbar eher nicht so Willens ist dich zu unterstützen (siehe deine letzte Frage dazu) würde ich mal nicht davon ausgehen, dass er dir freiwillig deine Kosten für Umstandskleidung etc ersetzt bzw. sich daran beteiligt. Ich würde dir nochmal raten, dir einen Anwalt zu nehmen. Der zukünftige Vater wird eher nicht auf einen Ausdruck aus RuB reagieren und dir brav Geld überweisen.

von cube am 27.02.2020, 12:22



Antwort auf: Betreuungsunterhalt und Kosten rund um die Schwangerschaft

Okay, dann wird da wahrscheinlich nicht viel zu holen sein. Wobei sie vor der Ex-Frau kommt, prioritätentechnisch, allerdings nach den Kindern.

von Strudelteigteilchen am 27.02.2020, 12:22



Antwort auf: Betreuungsunterhalt und Kosten rund um die Schwangerschaft

Oder ist die Ex noch keine Ex-Frau - also Scheidung noch nicht durch? Dann, muß ich gestehen, bin ich mit den Prioritäten überfragt. Nur daß die Kinder vor allen Ex-, Next- und Ehefrauen kommen, das ist klar.

von Strudelteigteilchen am 27.02.2020, 12:24



Antwort auf: Betreuungsunterhalt und Kosten rund um die Schwangerschaft

Wie oben schon jemand schrieb, das ist ein Sonderbedarf, wobei in großen Teilen dann auch Auslegungssache (wirklich notwendige Dinge darf man aufrechnen, eine teure Spieluhr natürlich nicht). Aber ja, man kann dem KV das zur Hälfte in Rechnung stellen. Ob er in der Lage ist, dies finanziell zu stemmen oder ob er schlicht Willens ist, es zu tun, ist natürlich eine andere Frage. Ich habe deinen alten Post gelesen. Er hat Geld, deiner Ansicht nach ausreichend, um auch für das entstehende gemeinsame Kind zu sorgen und er hat angekündigt, er will willkürlich für eine Verschleierung seines Vermögens sorgen. Ist das nicht Grund genug, dir einen Anwalt zu nehmen?

von Mutti69 am 27.02.2020, 12:37



Antwort auf: Betreuungsunterhalt und Kosten rund um die Schwangerschaft

Ich glaube das die AP bei einem Anwalt vor Ort besser aufgehoben ist. https://m.rund-ums-baby.de/recht/Zusatzfrage-Betreuungsunterhalt_206122.htm

Mitglied inaktiv - 27.02.2020, 12:50



Antwort auf: Betreuungsunterhalt und Kosten rund um die Schwangerschaft

Jep, Anwalt vor Ort wurde ja auch schon geraten. Ich frage mich allerdings schon, warum man meint, mit einem Kind seine Vollzeit-Stelle zu riskieren oder das so schnell ja nicht wieder arbeiten könne, weil keine Verwandtschaft vor Ort.

von cube am 27.02.2020, 13:02



Antwort auf: Betreuungsunterhalt und Kosten rund um die Schwangerschaft

Für dieses Wunschkind wurde ein sehr mühsamer Weg auf sich genommen. Ich hab quergelesen, es gab eine entsprechende sehr mühevolle Behandlung...eine Tragödie, dass das Endergebnis (das ungeborene Glück) dann nicht zusammen schweißt sondern trennt. Da ist sicherlich noch ganz viel Paarkonflikt am schwelen. Ich lese auch Trotz...keine schönen Empfindungen, es sollten doch andere sein...Glück...Zufriedenheit.

von Mutti69 am 27.02.2020, 13:50



Antwort auf: Betreuungsunterhalt und Kosten rund um die Schwangerschaft

kannst du mir einen heißen nachlesetipp geben?

Mitglied inaktiv - 27.02.2020, 18:26



Antwort auf: Betreuungsunterhalt und Kosten rund um die Schwangerschaft

Das entnehme ich Antworten die sie im Expertenforum zum Thema Kinderwunschbehandlung gegeben hat. Oben rechts im Suchfeld ihren Nick eingeben und bei den Expretenfragen suchen. Ich hab es zufällig gesehen, ich wollte die Vorgeschichte im Rechtsforum finden.

von Mutti69 am 27.02.2020, 20:11



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