Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kosten Schwangerschaft & Geburt: Muss Kindsvater sich beteiligen?

Frage: Kosten Schwangerschaft & Geburt: Muss Kindsvater sich beteiligen?

Snief

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Hallo Frau Bader, nuss sich der werdende Vater an den Kosten für die Schwangerschaft (primär Kleidung,privat zu zahlende Medikamente etc.) sowie die Babyerstausstattung beteiligen? Kann das Sozialamt dies einfordern? Die Schwangere lebt allein, ist nicht mehr mit dem Kindsvater zusammen und bezieht Leistungen nach SGB XII und wird den Mehrbedarf ab der 13.SSW sowie die Kostenübernahme für Schwangerschaftsbekleidung und die Babyerstausstattung beantragen. Danke.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, für die Erstausstattung eines Babys dürfen dem unterhaltspflichtigen Vater pauschal 1000 Euro in Rechnung gestellt werden. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz. Nach dem Urteil handelt es sich dabei um einen "Sonderbedarf" des Kindes, der nicht mit den allgemeinen Unterhaltszahlungen abgedeckt sei. Andere Gerichte mögen in der Höhe etwas anders entschieden haben, vom Grundsatz würde ich deshalb die Belege aufheben Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Bevor die Vaterschaft allerings nicht anerkannt ist muss er gar nichts zahlen, Rechtlich ist er bis dahin gar nicht verbunden mit dem Kind oder Dir.


twilight

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Hallo, gilt das auch dann, wenn man keine Leistungen vom Amt bezieht? Danke!


Sternenschnuppe

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Klar :-)


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