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Liebe Frau Bader, mein Mann und ich werden beide für zwei Jahre in Elternzeit gehen. Ich bin gesetzlich krankenversichert, mein Mann freiwillig gesetzlich. Er wird 5 Monate komplett zu Hause bleiben und Basis EG (1.800 Euro) beziehen und danach für den Rest der zwei Jahre Teilzeit arbeiten (80%). Ich werde zwei Monate Basis EG bekommen und danach EG Plus und ab dem 7. Lebensmonat Teilzeit arbeiten. Uns beschäftigt nun die Frage wie mein Mann während seiner Elternzeit krankenversichert ist. 1. Während der 5 Monate, in denen er voll zu Hause ist 2. Während der restlichen Zeit, in der er TZ arbeitet. Herzlichen Dank für die Hilfe.
Hallo, da bei ihm zu Beginn der Elternzeit eine freiwillige Mitgliedschaft besteht sind leider während der Elternzeit Beiträge zu zahlen, ausgehend vom dann erzielten Einkommen. Der Beitrag ist dabei allein von Ihnen aufzubringen, der Arbeitgeber beteiligt sich daran nicht. Wenn Sie in der Zeit kein Einkommen haben, greift das für freiwillige Mitglieder gesetzlich festgelegte Mindesteinkommen in Höhe von 945 Euro monatlich. Der Beitrag für Kranken- und Pflegeversicherung beläuft sich somit auf mindestens rund 165,- Euro monatlich. Er muss aber mit der KK klären, ob er in der Zeit über Sie familienversichert werden kann. Liebe Grüße NB
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Guten Tag Frau Bader, mein Arbeitgeber hat den Standort, an dem ich vor der Elternzeit tätig war, während dieser schließen müssen. Mir wurde bereits eine Stelle an einem anderen Standort angeboten, die gleichwertig ist, aber für mich uninteressant. Ich hatte ein erfolgreiches Vorstellungsgespräch in einer anderen Firma und möchte nun kündigen. ...
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Hallo Frau Bader, ich habe mein erstes Kind 05/2023 bekommen und mein zweites Kind kommt voraussichtlich 02/2026. ich war die gesamte Zeit in Elternzeit und werde diese fristgerecht zum Beginn des Mutterschutzes kündigen. habe ich dann wieder Anspruch als Mutterschutzgeld für das Gehalt die letzten 3 Monate vor der Geburt/Beginn des M ...
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Sehr geehrte Frau Bader, ich melde mich bei Ihnen, da ich auf der Suche nach speziellen Antworten zu folgenden Themen bin: 1) Nebenbei selbstständig Arbeiten während eines Beschäftigungsverbots (BV) im Hauptjob 2) Generell zu Elternzeit und Elterngeld (wenn man zweigleisig „fährt") Kurz zu mir: Normalerweise arbeite ich 70% Tei ...
Sehr geehrte Frau Bader, es geht um die Elternzeit und das Elterngeld meines Mannes (Kind geboren 11/2024). Er hatte im Juli einen Monat Elternzeit genommen( mit Elterngeld Basis), einen weiteren Monat nimmt er im Mai 2026 mit Elterngeld Plus. Er erhielt für dieses Jahr Juli Elterngeld Basis, den vollen Satz. Er arbeitet als Verkäufer und sein ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit noch in Elternzeit und wollte ab 1.10.25 wieder in Teilzeit in Elternzeit bei meinem derzeitigen Arbeitgeber starten. Nun ist es so, dass ich vor der Schwangerschaft bereits unter Depressionen - auch durch meinen derzeitigen Arbeitgeber bedingt - litt. Eigentlich möchte ich nicht mehr zu me ...
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