Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kitagutschein trotz Elterngeldbezug

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kitagutschein trotz Elterngeldbezug

Jonah13Baby

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Liebe Frau Bader, wir wohnen in Berlin und ich erhalte bis Ende des Jahres Elterngeld Plus und fange zum 1.1.20 wieder an zu arbeiten. Nun hätte ich bereits zum August 2019 einen Platz bei einer Tagesmutter. Die Plätze werden oft nur zum Auf/Sept vergeben. Ich würde diesen gerne in Anspruch nehmen, auch um eine langsame Eingewöhnung zu ermöglichen. Habe ich Anspruch auf einen Kitagutschein und in welchem Stundenumfang?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben ab dem ersten Geburtstag des Kindes ein Anspruch auf Betreuung. Normalerweise bis mittags, wenn Sie aber länger arbeiten und ein höherer Bedarf besteht eben auch entsprechend länger. Liebe Grüße NB


Rotkehlchen

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Meines Wissens bekommen in Berlin seit Einführung der Kitagebührenfreiheit alle ab dem ersten Geburtstag des Kindes einen Kitagutschein für 5 bis 7 Stunden pro Tag („erweiterter Halbtag“), ohne Bedarfsprüfung. Solltest du, wenn du wieder arbeitest, einen höheren Bedarf haben, kann der Umfang des Gutscheins recht unbürokratisch aufgestockt werden. Du musst dann nur eine vom Arbeitgeber unterschriebene Bescheinigung über deine Arbeits- und Wegezeiten einreichen. Das Formblatt dazu müsste es auf der Internetseite des zuständigen Jugendamtes deines Bezirks geben, ebenso wie die allgemeinen Infos, welcher Betreuungsumfang dir wann zusteht!


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