Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

KITA Vertrag Kündigungsfrist unklar

Frage: KITA Vertrag Kündigungsfrist unklar

awendt

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, leider kann ich die Kündigungsfristen aus dem KITA-Vertrag sowohl im Bereich der ordentlichen Kündigung als auch der Kündigung aus wichtigen Grund z.B. wegen Umzug nicht ganz nachvollziehen. Könnten Sie mir diese freundlicherweise verständlich machen? Bedingungen des Betreuungsvertrages für eine städtische Tageseinrichtung für Kinder 8. Kündigung a) durch die Eltern Ein Kindergartenjahr hat grundsätzlich eine Laufzeit vom 01.08. bis 31.07. eines jeden Jahres. Eine ordentliche Kündigung ist mit Ablauf von 3 Monaten möglich. Eine vorzeitige Kündigung aus wichtigem Grund ist u.a. unter Einhaltung der vorgenannten Kündigungsfrist möglich bei - Umzug der Eltern - Erkrankung des Kindes, die einen weiteren Besuch in der Einrichtung nicht mehr zulässt Bei beiden Kündigungen ist zu beachten, dass eine vorzeitige Kündigung bis 2 Monate vor Ende des Kindergartenjahres nicht zu einer Befreiung von der Beitragspflicht führt. Vielen herzlichen Dank und beste Grüße.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, bitte lesen Sie die Hiwneise. Ich kann hier keine Einzelberatung vornehmen u Verträge prüfen Liebe Grüße NB


cube

Beitrag melden

Hi! Kündigungsfrist sind 3 Monate zum Ende des Kita-Jahres. Diese Frist von 3 Monaten gilt auch bei vorzeitiger Kündigung. Kündigst du - egal ob ordentlich oder ausserordentlich - so, dass noch 2 Monate bis zum Ende des Kita-Jahres verbleiben, müssen diese dennoch bezahlt werden. So würde ich das verstehen. Merkwürdige Formulierung, merkwürdige Regelung. Bin gespannt, wie Fr. Bader das interpretiert :-)


mellomania

Beitrag melden

so verstehe ich es auch. kündigen geht wie meine vorrednerin schrieb aber zahlen musst du bis ende des kiga jahres


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Morgen ... Ich habe leider noch eine Frage ... In meinem Arbeitsvertrag steht das ich eine Kündigungsfrist von ein Monat zum Monatsende habe ... Gestern erhielt ich ebenfalls vom AG das ich eine Kündigungsfrist von 4 Monaten zum Monatsende habe ... durch die lange Betriebszugehörigkeit ( 10 Jahre bin ich jetzt seit Mai19 angestellt, ...

Ich wurde als Arbeitnehmer vor der Elternzeit über die Vertragslaufzeit hinaus weiterbeschäftigt, ohne einen neuen Arbeitsvertrag geschlossen zu haben. Hatte zuvor einen befristeten Arbeitsvertrag und dieser war ausgelaufen. Hatte keinen neuen bekommen. Wandelt sich der ehemals befristete Vertrag automatisch in einen unbefristeten um? Welche Kü ...

Guten Tag Frau Bader, uns wurde der heute der Kitavertrag zum Ende der Krippenzeit gekündigt. Berufen  hat man sich auf folgenden Absatz in der Satzung: "Kündigung durch Träger: Ein Kind kann vom weiteren Besuch der Kindertageseinrichtung ausgeschlossen werden, wenn: 4. das Kind auf Grund schwerer Verhaltensstörungen sich oder andere gefährd ...

Bitte um das BGH Urteil, das ein Kindergarten Kündigungsperre in den Sommermonaten hat. Dies ist zulässig, warum? Bitte um kurze Erläuterung  

Hallo ich befinde mich bis zum 31.08.2025 noch in elternzeit. Meine normale Kündigungsfrist beträgt 4 Monate. Nun habe ich gestern ein Jobangebot erhalten, welches ich annehmen möchte. Welche Kündigungsfrist habe ich denn jetzt genau? Ich habe etwas von 3 Monaten zum Ende der elternzeit gelesen, welche ja nun wegen zwei Wochen überschritten ist ...

Hallo Frau Bader Hier kurz meine Situation: Ich bin mit meinem zweiten Kind in der 7Ssw (noch kein mutterpass) und noch in der Elternzeit. Nun steht mit meinem derzeitigen Arbeitgeber ein Vertragsgespräch an da ich meine Elternzeit eher beenden möchte um wieder Gehalt zu bekommen.  Zu meinen Fragen: - Ist es rechtens einen Vertrag a ...

Uns wurde schriftlich im März mitgeteilt, dass aus den Regelbetreuungszeiten ab September VÖ6 wird. Schon im März habe ich telefonisch Kontakt mit der Abrechnung gehabt, da ich mich auf die Altvertragsregelung berufen habe. Da wurde mir leider  nur telefonisch zugesichert, eine Sonderregelung zu bekommen, da ich einen  Altvertag habe und mein Kind ...

18 Tage nach dem offiziellen Start bei der Tagesmutter (wir haben eine spätere Eingewöhnung vereinbart) möchte die Tagesmutter den Vertrag auflösen, da die Stadt nur 35h (wegen Elternzeit) genehmigt hat, im Vertrag aber von 45h die Rede ist. Warum auch immer ihr das jetzt erst auffällt...  Können wir hier wirklich die Leidtragenden sein? So kur ...

Liebe Frau Bader, mein Freund möchte nach der Geburt sowie ab dem 9. Lebensmonat unseres Kindes Elternzeit nehmen. Der Antrag muss ja 7 Wochen vor Geburt beim AG eingereicht werden. Sein Vertrag ist aber bis ca. 5 Lebensmonat des Kindes befristet, kann zwar verlängert werden, aber das steht noch nicht fest. Muss er jetzt schon den Bindungszeitr ...

Liebe Frau Bader, uns wurden im Zuge des Wechels von Krippe in die Kita die Bereuungszeiten gekürzt auf 20 Stunden pro Woche obwohl wir beide in Vollzeit arbeiten. Laut Satzung kann ein Vertrag gekündigt werden, wenn ein Kind besondere Bedarfe hat, die von der Kta nicht gedeckt werden können. Grund für die Kündigung ist, dass unser Sohn sche ...