awendt
Hallo Frau Bader, leider kann ich die Kündigungsfristen aus dem KITA-Vertrag sowohl im Bereich der ordentlichen Kündigung als auch der Kündigung aus wichtigen Grund z.B. wegen Umzug nicht ganz nachvollziehen. Könnten Sie mir diese freundlicherweise verständlich machen? Bedingungen des Betreuungsvertrages für eine städtische Tageseinrichtung für Kinder 8. Kündigung a) durch die Eltern Ein Kindergartenjahr hat grundsätzlich eine Laufzeit vom 01.08. bis 31.07. eines jeden Jahres. Eine ordentliche Kündigung ist mit Ablauf von 3 Monaten möglich. Eine vorzeitige Kündigung aus wichtigem Grund ist u.a. unter Einhaltung der vorgenannten Kündigungsfrist möglich bei - Umzug der Eltern - Erkrankung des Kindes, die einen weiteren Besuch in der Einrichtung nicht mehr zulässt Bei beiden Kündigungen ist zu beachten, dass eine vorzeitige Kündigung bis 2 Monate vor Ende des Kindergartenjahres nicht zu einer Befreiung von der Beitragspflicht führt. Vielen herzlichen Dank und beste Grüße.
Hallo, bitte lesen Sie die Hiwneise. Ich kann hier keine Einzelberatung vornehmen u Verträge prüfen Liebe Grüße NB
cube
Hi! Kündigungsfrist sind 3 Monate zum Ende des Kita-Jahres. Diese Frist von 3 Monaten gilt auch bei vorzeitiger Kündigung. Kündigst du - egal ob ordentlich oder ausserordentlich - so, dass noch 2 Monate bis zum Ende des Kita-Jahres verbleiben, müssen diese dennoch bezahlt werden. So würde ich das verstehen. Merkwürdige Formulierung, merkwürdige Regelung. Bin gespannt, wie Fr. Bader das interpretiert :-)
mellomania
so verstehe ich es auch. kündigen geht wie meine vorrednerin schrieb aber zahlen musst du bis ende des kiga jahres
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