Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigungsfrist Vertrag

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Kündigungsfrist Vertrag

lieschen92

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Ich wurde als Arbeitnehmer vor der Elternzeit über die Vertragslaufzeit hinaus weiterbeschäftigt, ohne einen neuen Arbeitsvertrag geschlossen zu haben. Hatte zuvor einen befristeten Arbeitsvertrag und dieser war ausgelaufen. Hatte keinen neuen bekommen. Wandelt sich der ehemals befristete Vertrag automatisch in einen unbefristeten um? Welche Kündigungsfristen habe ich nun? 14 Tage oder 4 Wochen zum 15 o. Monatsende? MfG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja, tut er. Es gelten die Kündigungsfristen des § 622 BGB: Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Hat Frau Bader unten bereits beantwortet: Zitat: Wenn Sie vorher oder nachher kündigen wollen gilt das, was im Vertrag/BR/ TV/ Gesetz steht. Da niemand von uns eine Ahnung hat, welcher BR/TV greift bzw. was im befr. Vertrag gestanden hat, kann dir auch niemand die Frage beantworten. Warum fragst du nicht einfach deinen AG?


MamaausM2

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Mein lieber schwan. Woher sollen wir deinen Vertrag kennen. Kündige einfach wie gesagt zum 31.08. - die Zeit verstreicht und dann kannst erst zum 30.09 kündigen


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