lieschen92
Ich wurde als Arbeitnehmer vor der Elternzeit über die Vertragslaufzeit hinaus weiterbeschäftigt, ohne einen neuen Arbeitsvertrag geschlossen zu haben. Hatte zuvor einen befristeten Arbeitsvertrag und dieser war ausgelaufen. Hatte keinen neuen bekommen. Wandelt sich der ehemals befristete Vertrag automatisch in einen unbefristeten um? Welche Kündigungsfristen habe ich nun? 14 Tage oder 4 Wochen zum 15 o. Monatsende? MfG
Hallo, ja, tut er. Es gelten die Kündigungsfristen des § 622 BGB: Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Hat Frau Bader unten bereits beantwortet: Zitat: Wenn Sie vorher oder nachher kündigen wollen gilt das, was im Vertrag/BR/ TV/ Gesetz steht. Da niemand von uns eine Ahnung hat, welcher BR/TV greift bzw. was im befr. Vertrag gestanden hat, kann dir auch niemand die Frage beantworten. Warum fragst du nicht einfach deinen AG?
MamaausM2
Mein lieber schwan. Woher sollen wir deinen Vertrag kennen. Kündige einfach wie gesagt zum 31.08. - die Zeit verstreicht und dann kannst erst zum 30.09 kündigen
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, leider kann ich die Kündigungsfristen aus dem KITA-Vertrag sowohl im Bereich der ordentlichen Kündigung als auch der Kündigung aus wichtigen Grund z.B. wegen Umzug nicht ganz nachvollziehen. Könnten Sie mir diese freundlicherweise verständlich machen? Bedingungen des Betreuungsvertrages für eine städtische Tageseinrichtung f ...
Guten Morgen ... Ich habe leider noch eine Frage ... In meinem Arbeitsvertrag steht das ich eine Kündigungsfrist von ein Monat zum Monatsende habe ... Gestern erhielt ich ebenfalls vom AG das ich eine Kündigungsfrist von 4 Monaten zum Monatsende habe ... durch die lange Betriebszugehörigkeit ( 10 Jahre bin ich jetzt seit Mai19 angestellt, ...
Guten Tag Frau Bader, unsere Tochter geht seit Mai 2024 in die Krippe. Ende Juli 2024 wollten wir eventuell von der Krippe zu einer Tagesmutter wechseln. Die Krippenleitung hat uns auf die Kündigungsfristen im Vertrag verwiesen und betont, dass eine ordentliche Kündigung nur zum Ende des Krippenjahres möglich ist (also im Endeffekt zu Ende Augu ...
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum Vertrag für die Mittagsbetreuung. Letztes Jahr war unsere Tochter 5 Tage für die Betreuung angemeldet. Da wir den neuen Vertrag für das Schuljahr 2024/25 schon im Januar abgeben mussten, haben wir die selben Buchung genommen, da dem Vertrag auch ein Änderungsantrag beilag. Nun hat sich herausgestellt, ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitsvertrag endet 2 Wochen nach dem Mutterschutzbeginn, wer zahlt in diesem Fall für die restlichen 4 Wochen vor Geburt und die 8 Wochen danach? Dennoch der AG oder die AOK bzw Krankenkasse? das Problem ist .. dass mein Arbeitgeber ein guter Freund der Familie ist. Um ihn nicht nachhaltig zu verprelle ...
Guten Tag, ich bin seit 2014 in einem Unternehmen beschäftigt. Nach der Geburt meines 2. Kindes war ich zwei Jahre zu Hause und habe ab dem 04.10.23 eine neue Stelle im gleichen Unternehmen bekommen (Teilzeit in Elternzeit). Dies wurde mit einem Änderungsvertrag geregelt. Nun habe ich einen neuen Teilzeitvertrag vorliegen ab dem 01.11.24 m ...
Hallo, bei mir ist es so, dass ich mit dem zweiten Kind schwanger werden möchte. In der ersten Schwangerschaft wurde ich schon in ein Beschäftigungsverbot geschickt vom AG. Ich gehe davon aus, dass es wieder so sein wird. Allerdings bezieht sich die Frage auf beide Varianten (BV/kein BV). Wenn eine Schwangerschaft zum geplanten Zeitpunkt ei ...
Meine Frau arbeitet als Integrationshilfe an einer Schule. Sie ist befristet angestellt da der Betrieb die Stelle an die Förderung der I-Hilfe seitens des Jugendamts gebunden hat. Nun hat Sie frühzeitig ihrem Arbeitgeber bescheid gegeben dass sie schwanger ist. Darauf hin hat dieser direkt in die wege geleitet, dass der Vertrag wenige Wochen vor d ...
Guten Tag Frau Bader, uns wurde der heute der Kitavertrag zum Ende der Krippenzeit gekündigt. Berufen hat man sich auf folgenden Absatz in der Satzung: "Kündigung durch Träger: Ein Kind kann vom weiteren Besuch der Kindertageseinrichtung ausgeschlossen werden, wenn: 4. das Kind auf Grund schwerer Verhaltensstörungen sich oder andere gefährd ...
Bitte um das BGH Urteil, das ein Kindergarten Kündigungsperre in den Sommermonaten hat. Dies ist zulässig, warum? Bitte um kurze Erläuterung
Die letzten 10 Beiträge
- Elternzeit anmelden
- Elternzeit anmelden
- Beaufsichtigung/Kind von Oma mit Pflegegrad
- Wie läuft Vaterschaftsanerkennung ab wenn Vater verstorben
- Elterngeld mit 3 Jahreswechseln und 3 Jahren Elternzeit
- Nachnamen vom Kind ändern.
- Gehaltfortzahlung nach Elternzeit
- Gehaltfortzahlung nach Elternzeit
- Was passiert mit nicht genommener Elternzeit beim Wechsel des Arbeitgebers?
- Abfindung und Elterngeld