Ich wurde als Arbeitnehmer vor der Elternzeit über die Vertragslaufzeit hinaus weiterbeschäftigt, ohne einen neuen Arbeitsvertrag geschlossen zu haben. Hatte zuvor einen befristeten Arbeitsvertrag und dieser war ausgelaufen. Hatte keinen neuen bekommen.
Wandelt sich der ehemals befristete Vertrag automatisch in einen unbefristeten um?
Welche Kündigungsfristen habe ich nun?
14 Tage oder 4 Wochen zum 15 o. Monatsende?
MfG
von
lieschen92
am 30.07.2023, 19:09
Antwort auf:
Kündigungsfrist Vertrag
Hallo,
ja, tut er.
Es gelten die Kündigungsfristen des § 622 BGB:
Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.08.2023
Antwort auf:
Kündigungsfrist Vertrag
Hat Frau Bader unten bereits beantwortet:
Zitat: Wenn Sie vorher oder nachher kündigen wollen gilt das, was im Vertrag/BR/ TV/ Gesetz steht.
Da niemand von uns eine Ahnung hat, welcher BR/TV greift bzw. was im befr. Vertrag gestanden hat, kann dir auch niemand die Frage beantworten. Warum fragst du nicht einfach deinen AG?
von
KielSprotte
am 31.07.2023, 08:24
Antwort auf:
Kündigungsfrist Vertrag
Mein lieber schwan. Woher sollen wir deinen Vertrag kennen.
Kündige einfach wie gesagt zum 31.08. - die Zeit verstreicht und dann kannst erst zum 30.09 kündigen
von
MamaausM2
am 31.07.2023, 09:09