lieschen92
Ich wurde als Arbeitnehmer vor der Elternzeit über die Vertragslaufzeit hinaus weiterbeschäftigt, ohne einen neuen Arbeitsvertrag geschlossen zu haben. Hatte zuvor einen befristeten Arbeitsvertrag und dieser war ausgelaufen. Hatte keinen neuen bekommen. Wandelt sich der ehemals befristete Vertrag automatisch in einen unbefristeten um? Welche Kündigungsfristen habe ich nun? 14 Tage oder 4 Wochen zum 15 o. Monatsende? MfG
Hallo, ja, tut er. Es gelten die Kündigungsfristen des § 622 BGB: Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Hat Frau Bader unten bereits beantwortet: Zitat: Wenn Sie vorher oder nachher kündigen wollen gilt das, was im Vertrag/BR/ TV/ Gesetz steht. Da niemand von uns eine Ahnung hat, welcher BR/TV greift bzw. was im befr. Vertrag gestanden hat, kann dir auch niemand die Frage beantworten. Warum fragst du nicht einfach deinen AG?
MamaausM2
Mein lieber schwan. Woher sollen wir deinen Vertrag kennen. Kündige einfach wie gesagt zum 31.08. - die Zeit verstreicht und dann kannst erst zum 30.09 kündigen
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, leider kann ich die Kündigungsfristen aus dem KITA-Vertrag sowohl im Bereich der ordentlichen Kündigung als auch der Kündigung aus wichtigen Grund z.B. wegen Umzug nicht ganz nachvollziehen. Könnten Sie mir diese freundlicherweise verständlich machen? Bedingungen des Betreuungsvertrages für eine städtische Tageseinrichtung f ...
Guten Morgen ... Ich habe leider noch eine Frage ... In meinem Arbeitsvertrag steht das ich eine Kündigungsfrist von ein Monat zum Monatsende habe ... Gestern erhielt ich ebenfalls vom AG das ich eine Kündigungsfrist von 4 Monaten zum Monatsende habe ... durch die lange Betriebszugehörigkeit ( 10 Jahre bin ich jetzt seit Mai19 angestellt, ...
Uns wurde schriftlich im März mitgeteilt, dass aus den Regelbetreuungszeiten ab September VÖ6 wird. Schon im März habe ich telefonisch Kontakt mit der Abrechnung gehabt, da ich mich auf die Altvertragsregelung berufen habe. Da wurde mir leider nur telefonisch zugesichert, eine Sonderregelung zu bekommen, da ich einen Altvertag habe und mein Kind ...
18 Tage nach dem offiziellen Start bei der Tagesmutter (wir haben eine spätere Eingewöhnung vereinbart) möchte die Tagesmutter den Vertrag auflösen, da die Stadt nur 35h (wegen Elternzeit) genehmigt hat, im Vertrag aber von 45h die Rede ist. Warum auch immer ihr das jetzt erst auffällt... Können wir hier wirklich die Leidtragenden sein? So kur ...
Liebe Frau Bader, mein Freund möchte nach der Geburt sowie ab dem 9. Lebensmonat unseres Kindes Elternzeit nehmen. Der Antrag muss ja 7 Wochen vor Geburt beim AG eingereicht werden. Sein Vertrag ist aber bis ca. 5 Lebensmonat des Kindes befristet, kann zwar verlängert werden, aber das steht noch nicht fest. Muss er jetzt schon den Bindungszeitr ...
Liebe Frau Bader, uns wurden im Zuge des Wechels von Krippe in die Kita die Bereuungszeiten gekürzt auf 20 Stunden pro Woche obwohl wir beide in Vollzeit arbeiten. Laut Satzung kann ein Vertrag gekündigt werden, wenn ein Kind besondere Bedarfe hat, die von der Kta nicht gedeckt werden können. Grund für die Kündigung ist, dass unser Sohn sche ...
Guten Abend! Ich habe vor der Geburt des 1.Kindes voll gearbeitet, nach der Geburt dann 3 Jahre Elternzeit eingereicht und arbeite noch mit 15 Stunden in Teilzeit in Elternzeit (Ende zum 18.3.26). Jetzt bin ich wieder schwanger, Mutterschutz beginnt am 4.4.26. D.h. die Elternzeit endet vor dem Mutterschutz, ich brauche nichts beenden. Demnac ...
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell schwanger, mein ET ist der 26.3.26 Nach Rücksprache mit meinem AG wie es denn künftig weiter geht wurde mir gesagt, dass mein befristeter Vertrag zunächst auslaufen wird (zum Juli 2026), ich anschließend an mein geplantes Jahr Elternzeit aber einfach eine neue Bewerbung schreiben soll und dann einen neuen Ve ...
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und befinde mich bis Juli 2026 in einem befristeten Arbeitsverhältnis. ET ist der 26.03.2026 Nach Rücksprache mit meinem Arbeitgeber, wird der Vertrag während der Elternzeit zunächst auslaufen. Kurz vor Ablauf der Elternzeit soll ich mich mit einem kleinen Bewerbungsschreiben melden und erhalte mei ...
Guten Abend, ich bin in folgender Situation: Seit Oktober 2024 arbeite ich in EZ in TZ 20h pro Woche. die EZ endete regulär mit dem 3. Geburtstag zum 18.1.26 Im Anschlusd habe ich einen TZ Vertrag mit 24h/ Woche. nun bin ich seit dem 14.01.26 im BV. Ist nun das Gehalt aus der EZ mit 20h die Berechnungsgrundlage für den Mutterschutzlohn ODER gilt d ...
Die letzten 10 Beiträge
- Teilzeit in Elternzeit
- Familienversicherung weiterhin möglich
- Vergebung Nachname
- Resturlaub nach Elternzeit; vor Elternzeit Vollzeit, danach Teilzeit
- Kleingewerbe das nur Verlust macht - Elterngeld
- Frage zu Berechnung Elterngeld
- Elterngeldminderung durch Jahressonderzahlung?
- Arbeitgeber und Kindkrankschreibung.
- Vater Sorgerecht
- Weniger elterngeld wegen bv ?