Frage: Kündigungsfrist Vertrag

Ich wurde als Arbeitnehmer vor der Elternzeit über die Vertragslaufzeit hinaus weiterbeschäftigt, ohne einen neuen Arbeitsvertrag geschlossen zu haben. Hatte zuvor einen befristeten Arbeitsvertrag und dieser war ausgelaufen. Hatte keinen neuen bekommen. Wandelt sich der ehemals befristete Vertrag automatisch in einen unbefristeten um? Welche Kündigungsfristen habe ich nun? 14 Tage oder 4 Wochen zum 15 o. Monatsende? MfG

von lieschen92 am 30.07.2023, 19:09



Antwort auf: Kündigungsfrist Vertrag

Hallo, ja, tut er. Es gelten die Kündigungsfristen des § 622 BGB: Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.08.2023



Antwort auf: Kündigungsfrist Vertrag

Hat Frau Bader unten bereits beantwortet: Zitat: Wenn Sie vorher oder nachher kündigen wollen gilt das, was im Vertrag/BR/ TV/ Gesetz steht. Da niemand von uns eine Ahnung hat, welcher BR/TV greift bzw. was im befr. Vertrag gestanden hat, kann dir auch niemand die Frage beantworten. Warum fragst du nicht einfach deinen AG?

von KielSprotte am 31.07.2023, 08:24



Antwort auf: Kündigungsfrist Vertrag

Mein lieber schwan. Woher sollen wir deinen Vertrag kennen. Kündige einfach wie gesagt zum 31.08. - die Zeit verstreicht und dann kannst erst zum 30.09 kündigen

von MamaausM2 am 31.07.2023, 09:09



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