Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigungsfrist laut Vertrag

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Kündigungsfrist laut Vertrag

Polizeimaus

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Guten Morgen ... Ich habe leider noch eine Frage ... In meinem Arbeitsvertrag steht das ich eine Kündigungsfrist von ein Monat zum Monatsende habe ... Gestern erhielt ich ebenfalls vom AG das ich eine Kündigungsfrist von 4 Monaten zum Monatsende habe ... durch die lange Betriebszugehörigkeit ( 10 Jahre bin ich jetzt seit Mai19 angestellt, davon 4 Jahre in EZ ) Wie kommt der AG darauf und wo steht das ??? Wie gesagt in meinem Vertrag steht 1 Monat zum Monatsende .... Oder VERWECHSELT der AG das mit seiner Kündigungsfrist ... das wären dann ja 4 Monate zwecks der 10 Jahre Betriebszugehörigkeit Ich bedanke mich jetzt schon mal für die ganzen lieben Antworten ... Lg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Vertrag geht hier vor Gesetz (im gewissen Rahmen). Gesetztl. ist dies im § 622 BGB geregelt. Für AN gilt Absatz 1: Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Es kann aber auch ein Tarifvertrag gelten, Abs 3. Ansonsten reden Sie mit ihm und kopieren Sie ihm die Seite vom Vertrag Liebe Grüße NB


cube

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Die Kündigungsfrist des Arbeitgebers verlängert sich je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit. Bei 10 Jahren Zugehörigkeit kann der AG dir nur mit einer Frist von 4 Monaten zum Monatsende kündigen. Aber: wenn du dich mit einer kürzerenFrist bzw. einem Aufhebungsvertrag einverstanden erklärst, geht es natürlich auch kürzer. Der Ag darf das aber nur mit deiner Zustimmung. Was aber eben beim Arbeitsamt eben auch heißt, du hast einer vorzeitigen Kündigung zugestimmt und meistens mit einer Sperre von 3 Monaten bedacht wird. Es sei denn, du kannst triftige Gründe nennen/nachweisen, warum eine Fortführung deiner Arbeit dort nicht mehr zumutbar war.


cube

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Schau aber noch mal in deinen Vertrag, ob da eine Klausel bzgl. deiner Kündigungsfristen nach x Jahren Betriebszugehörigkeit ist. ZB eine Koppelung an die Fristen des AG´s oä. Wenn wirklich nur steht "1 Monat zum Monatsende" ohne irgendwelche Zusätze etc, hast du eben 1 Monat, der AG jedoch 4.


Polizeimaus

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Es steht nix weiter deswegen war ich ja so verwirrt ... Hatte meinen AG gebeten mit den frühst möglichen Termin mir mit zu teilen Gründe gibt es genug !!! Somit sollte ich eventuell keine Sperre bekommen ?!?! Das ist zum Beispiel wieder ein Grund das die gegen mich sind und versuchen es jetzt mit 4 Monaten Frist (Also wenn ich kündige ) Oder er hat mir ein Aufhebungsvertrag angeboten, aber da weiß ich nicht , was dahinter steckt ... wenn ich den akzeptiere ... Klauseln ect —— gegenüber dem Arbeitsamt Arbeitslosengeld Wie gesagt Sperre wäre mehr oder weniger egal, da ich jetzt EZ auch keine Einnahmen habe


Himbeere2008

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"Meine kleine ist erst 2 und für sie habe ich noch kein Kindergartenplatz bekommen ..." Du stehst doch dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung. Somit hast du auch keinen Anspruch auf Alg1 und eine Sperre kann dir damit egal sein. Mein Rat: Elternzeit verlängern um das 3. Jahr und evtl. woanders arbeiten gehen. Du bist in der Elternzeit kostenlos krankenversichert und hast besonderen Kündigungsschutz.


Felica

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Geld wäre mir auch egal, aber die Krankenversicherung nicht. Zudem, man klärt erst mit dem Amt ab ob es eine Sperre gibt oder nicht bevor man kündigt oder aufhebt. So st gibt es ziemlich sicher eine. Und solange gesperrt muss man sich auch selbst versichern.


Terkey235

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Hallo Polizeimaus, wenn du bereits zwei Jahre aktuell Elternzeit genommen hast, brauchst du NICHT die Zustimmung deines Arbeitgebers, um das dritte Jahr anzuhängen. Das ist dein gutes Recht, also keine Sorge. Innerhalb dieses dritten Jahres (und auch sonst in der Elternzeit) kannst du in Teilzeit arbeiten, nämlich bis zu 30 Stunden die Woche. Im Zweifel auch woanders als auf deiner alten Stelle (nach Absprache). Es wird dir niemand Arbeitslosengeld 1 zahlen, wenn du nicht gesund genug bist, um dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen. Es wird dir auch niemand das Arbeitslosengeld 1 zahlen, wenn du keinen Betreuungsplatz hast. Der Plan wird also daran leider scheitern. Es tut mir sehr leid, dass du schon so viel Ärger hattest. Ich an deiner Stelle würde mir vor Ort noch mal eine Beratung suchen, damit du deine Rechte besser kennst und einen guten Plan machen kannst. Wenn du deine Elternzeit übrigens nicht fortsetzt, bist du nicht mehr krankenversichert und müsstest die Beiträge selber zahlen. Darum wäre es aus meiner Sicht cleverer, die dir zustehende Elternzeit zu verlängern - was wie gesagt auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers geht - und dann weiterzuschauen. Auf einen Betreuungsplatz hast du am dem 1. Geburtstag des Kindes Anspruch. Wenn das geregelt ist, könntest du an deiner Gesundheit weiterarbeiten. Ich kann gut verstehen, dass so etwas seine Zeit braucht und man sicherlich nicht wieder in ein ganz blödes Arbeitsumfeld zurück möchte. Arbeitslosengeld 1 bekommt man in der Zeit dann leider nicht. Grüße, terkey


Mitglied inaktiv

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Polizeimaus braucht sich nicht selber versichern, wenn sie verheiratet ist. Sie kann sich familienversichern.


Terkey235

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Das stimmt, entschuldige. Ich hatte nicht gelesen, dass sie verheiratet ist. Und falls ihr Mann selbständig wäre, wäre es auch nicht so einfach gegeben. Aber danke für's grundsätzliche Richtigstellen.


Mitglied inaktiv

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Glaub so genau hatte Polizei aus das auch nicht geschrieben. Wollte nur generell schreiben dass eine Familienversicherung ginge, wenn verheiratet und der Mann in der gesetzlichen KV ist.... Manchmal lesen ja auch andere mit, die das gleiche Problem haben.


Polizeimaus

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DANKE an euch ... Ja ich bin verheiratet, hatte ich aber nicht erwähnt...


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