Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

kinderreha.begleitperson arbeitslos

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: kinderreha.begleitperson arbeitslos

Diemamiandrea

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Sehr geehrte Frau Bader, Mein 5 jähriger sohn hat eine kinderreha bewilligt bekommen. Ich werde ihn dorthin Begleiten (medizinisch notwendig). Nun beziehe ich aber Alg1. Wer bezahlt mich den jetzt während der reha?arbeitsamt möchte mich abmelden oder ich soll 21 tage ortsabwesenheit nehmen. Das möchte ich aber eigentlich nicht da wir im sommer in urlaub wollten. Kostenträger der reha ist die deutsche Rentenversicherung Mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, diese Kosten muss der Träger der Reha tragen. Wenn die nur ans AA zahlen wollen, müssen die das dann an Sie weiterleiten. Liebe Grüße NB


ALF0709

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Du musst beim RV-Träger Übergangsgeld (i.H. des ALG I) beantragen. Das Arbeitsamt meldet dich tatsächlich für die Zeit ab, aber das Geld bekommst du ja vom RV-Träger. Am 1. Tag nach Rückkehr aus der Reha musst du dich wieder beim Amt melden und auch die Weiterbewilligung erneut beantragen. Dafür bekommst du ein Formular, was die RV ausfüllen muss. Die Kinderreha geht aber eigentlich 28 Tage?!


Diemamiandrea

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Ja genau die reha geht 28 Tage vorraussichtlich. danke das ist doch schonmal eine Aussage. Irgendwoher muss ich das geld ja bekommen. bisher fühlt sich keiner so recht zuständig Rentenversicherung sagt sie bezahlen, aber wohl nur ans Arbeitsamt . Wenn die mir mein alg1 bezahlt haben, rückwirkend sozusagen.


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